Mit unserer kostenlosen Soforthilfe stehen wir dir umgehend zur Seite, damit du wieder durchatmen kannst und sorgenfrei durch die Schadenregulierung kommst – ohne auf deinen Kosten sitzen zu bleiben.
Mit unserer kostenlosen Soforthilfe stehen wir dir umgehend zur Seite, damit du wieder durchatmen kannst und sorgenfrei durch die Schadenregulierung kommst – ohne auf deinen Kosten sitzen zu bleiben.
Vom Chaos zur Klarheit
Du erhältst klare Antworten und fühlst dich sicher, weil du genau weißt, was nach dem Unfall zu tun ist.
Keine leeren Taschen
Du kannst finanziell aufatmen, weil alle Kosten übernommen werden und du keine unerwarteten Belastungen tragen musst.
Rechte statt Rätsel
Du bekommst rechtliche Sicherheit und den vollen Durchblick – ohne Sorge, wichtige Details zu übersehen.
Mobil trotz Crash
Du bist weiterhin mobil, weil wir sofort für Ersatz sorgen und dein Alltag nicht ins Stocken gerät.
Allein war gestern
Du hast starke Partner an deiner Seite, die dir bei jedem Schritt helfen und dir den Rücken freihalten.
Hotline anrufen!
Nehme nach einem Verkehrsunfall und der Unfallaufnahme durch die Polizei direkt Kontakt zu uns auf.
Schaden aufnehmen
Wir vereinbaren gemeinsam einen Termin bei dir oder in einer Fachwerkstatt zur Schadensaufnahme.
Gutachten erstellen
Wir prüfen alle Schäden an Deinem Fahrzeug und erstellen anschließend ein rechtssicheres Unfall-Gutachten.
Rechtsanwalt Versicherung
Unter Zuhilfenahme unserer Rechtsanwälte, beantragen wir die Schadensabwicklung bei der gegnerischen Versicherung.
Auszahlung Schadensumme
Innerhalb kurzer Zeit steht Dir der Schadensbetrag zur Auszahlung oder für die Reparatur des Fahrzeugs zur Verfügung.
Dipl. Ing. Mario & Miso Boskovski
Als zertifizierte Kfz-Sachverständige und Diplom-Ingenieure unterstützen wir Unfallgeschädigte, die unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden. Wir ermitteln präzise den entstandenen Schaden und setzen uns dafür ein, dass Sie Ihre Rechte vollumfänglich durchsetzen können. Im kompletten Schadensregulierungsprozess stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite.
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5 MASSNAHMEN ZUR WERTERHALTUNG IHRES FAHRZEUGS IM FALLE EINES UNVERSCHULDETEN VERKEHRSUNFALLS:
Ein unverschuldeter Verkehrsunfall kann erhebliche finanzielle Folgen für die Geschädigten haben. Es ist daher von großer Bedeutung, den Wert des beschädigten Fahrzeugs so hoch wie möglich zu halten, um eine angemessene Schadensregulierung sicherzustellen. Insbesondere wenn die Schadenhöhe den Wert des Fahrzeugs annähernd erreicht oder übersteigt, sprechen wir von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In solchen Fällen ist der Fahrzeugwert entscheidend für die Schadensregulierung. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Maßnahmen aus Sicht eines KFZ Sachverständigen, um den Wert des Fahrzeugs zu erhalten und die Bedingungen für eine höhere Schadensregulierung im Falle eines Unfallschadens zu erfüllen.
Wenn Sie Erstbesitzer des Fahrzeugs sind, können Sie den höchsten Fahrzeugwert geltend machen. Wertminderungen für nachfolgende Besitzer werden anteilmäßig abgezogen. Dies bedeutet, dass der Erstbesitzer in der Regel weniger Wertminderung hinnehmen muss als nachfolgende Besitzer
Regelmäßige Inspektionen gemäß den Herstellervorgaben sind entscheidend. Ein lückenloses Scheckheft ist ein starker Hinweis darauf, dass Sie im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls eine Markenwerkstatt aufsuchen würden. Dadurch ist es möglich, bei Fahrzeugen bis zu 8 Jahren die höheren Reparaturstundensätze des Herstellers für die Wiederherstellung des Fahrzeugs anzusetzen.
Ein kürzlich durchgeführter TÜV-Check signalisiert, dass keine dringenden Maßnahmen erforderlich sind, da das Fahrzeug vom Prüfgutachter überprüft wurde. Der Zustand und die Nutzung des Fahrzeugs, wie beispielsweise die Unterbringung in einer Garage, Nichtraucherfahrzeug, kein Anhängerbetrieb oder keine Nutzung auf Baustellen, können den Wert beeinflussen. Der Nutzungszustand kann zu Wertminderungen oder Aufwertungen führen.
Reparaturen von Schäden sollten in einer Markenwerkstatt nach Herstellervorgaben durchgeführt werden. Dadurch wird der geringste Abzug (Wertminderung) für reparierte Vorschäden angesetzt. Reparaturen in qualifizierten und zertifizierten Werkstätten sind ebenfalls akzeptabel, können jedoch eine geringere Wertminderung ergeben. Wenn kein Nachweis für die Reparatur erbracht werden kann, führt dies zu einer höheren Wertminderung. Bei einer Fahrzeugbewertung nach einer Reparatur ist auch eine Merkantile Wertminderung zu berücksichtigen, die den Fahrzeugwert mindert.
Es wird unterschieden, ob der unreparierte Schaden an der neuen Unfallstelle auftritt oder nicht. Wenn er nicht neu beschädigte Bauteile betrifft, ist dies weniger gravierend und führt nur zu einer Wertminderung. Wenn jedoch eine nicht reparierte Beschädigung an der Unfallstelle vorliegt, wird der alte Schaden anteilig für die neue Reparatur berücksichtigt, dies nennt sich „Neu für Alt Abzug“. Es ist wichtig zu beachten, dass die neue Beschädigung einen größeren wirtschaftlichen Schaden darstellen muss, damit dieser Abzug in Betracht gezogen wird. Wenn der alte Schaden größer ist als der neue, wird das Bauteil in der Schadenskalkulation nicht berücksichtigt. A Die Werterhaltung eines Fahrzeugs im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls erfordert sorgfältige Planung und Maßnahmen. Durch den Erstbesitz, regelmäßige Wartung, den richtigen Nutzungszustand und die Auswahl qualifizierter Werkstätten können Geschädigte den Wert ihres Fahrzeugs maximieren und eine gerechte Schadensregulierung sicherstellen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
5 MASSNAHMEN ZUR WERTERHALTUNG IHRES FAHRZEUGS IM FALLE EINES UNVERSCHULDETEN VERKEHRSUNFALLS:
Ein unverschuldeter Verkehrsunfall kann erhebliche finanzielle Folgen für die Geschädigten haben. Es ist daher von großer Bedeutung, den Wert des beschädigten Fahrzeugs so hoch wie möglich zu halten, um eine angemessene Schadensregulierung sicherzustellen. Insbesondere wenn die Schadenhöhe den Wert des Fahrzeugs annähernd erreicht oder übersteigt, sprechen wir von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In solchen Fällen ist der Fahrzeugwert entscheidend für die Schadensregulierung. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Maßnahmen aus Sicht eines KFZ Sachverständigen, um den Wert des Fahrzeugs zu erhalten und die Bedingungen für eine höhere Schadensregulierung im Falle eines Unfallschadens zu erfüllen.
Wenn Sie Erstbesitzer des Fahrzeugs sind, können Sie den höchsten Fahrzeugwert geltend machen. Wertminderungen für nachfolgende Besitzer werden anteilmäßig abgezogen. Dies bedeutet, dass der Erstbesitzer in der Regel weniger Wertminderung hinnehmen muss als nachfolgende Besitzer
Regelmäßige Inspektionen gemäß den Herstellervorgaben sind entscheidend. Ein lückenloses Scheckheft ist ein starker Hinweis darauf, dass Sie im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls eine Markenwerkstatt aufsuchen würden. Dadurch ist es möglich, bei Fahrzeugen bis zu 8 Jahren die höheren Reparaturstundensätze des Herstellers für die Wiederherstellung des Fahrzeugs anzusetzen.
Ein kürzlich durchgeführter TÜV-Check signalisiert, dass keine dringenden Maßnahmen erforderlich sind, da das Fahrzeug vom Prüfgutachter überprüft wurde. Der Zustand und die Nutzung des Fahrzeugs, wie beispielsweise die Unterbringung in einer Garage, Nichtraucherfahrzeug, kein Anhängerbetrieb oder keine Nutzung auf Baustellen, können den Wert beeinflussen. Der Nutzungszustand kann zu Wertminderungen oder Aufwertungen führen.
Reparaturen von Schäden sollten in einer Markenwerkstatt nach Herstellervorgaben durchgeführt werden. Dadurch wird der geringste Abzug (Wertminderung) für reparierte Vorschäden angesetzt. Reparaturen in qualifizierten und zertifizierten Werkstätten sind ebenfalls akzeptabel, können jedoch eine geringere Wertminderung ergeben. Wenn kein Nachweis für die Reparatur erbracht werden kann, führt dies zu einer höheren Wertminderung. Bei einer Fahrzeugbewertung nach einer Reparatur ist auch eine Merkantile Wertminderung zu berücksichtigen, die den Fahrzeugwert mindert.
Es wird unterschieden, ob der unreparierte Schaden an der neuen Unfallstelle auftritt oder nicht. Wenn er nicht neu beschädigte Bauteile betrifft, ist dies weniger gravierend und führt nur zu einer Wertminderung. Wenn jedoch eine nicht reparierte Beschädigung an der Unfallstelle vorliegt, wird der alte Schaden anteilig für die neue Reparatur berücksichtigt, dies nennt sich „Neu für Alt Abzug“. Es ist wichtig zu beachten, dass die neue Beschädigung einen größeren wirtschaftlichen Schaden darstellen muss, damit dieser Abzug in Betracht gezogen wird. Wenn der alte Schaden größer ist als der neue, wird das Bauteil in der Schadenskalkulation nicht berücksichtigt. A Die Werterhaltung eines Fahrzeugs im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls erfordert sorgfältige Planung und Maßnahmen. Durch den Erstbesitz, regelmäßige Wartung, den richtigen Nutzungszustand und die Auswahl qualifizierter Werkstätten können Geschädigte den Wert ihres Fahrzeugs maximieren und eine gerechte Schadensregulierung sicherstellen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Ein unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich deine Interessen und erstellt ein objektives Schadensgutachten. Das ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Versicherung des Unfallgegners den Schaden in voller Höhe reguliert. Gutachter, die von Versicherungen beauftragt werden, könnten versuchen, den Schaden geringer einzuschätzen.
Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurdest, trägt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Gutachter und für deine rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt aus dem Verkehrsrecht. Es entstehen dir keine direkten Kosten. Bei Eigenverschulden oder Teilverschulden beraten wir dich individuell.
Wir setzen auf schnelle und zuverlässige Hilfe. Nach deiner Kontaktaufnahme können wir oft noch am selben Tag einen Termin für die Begutachtung vereinbaren. Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden fertiggestellt. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschaden dauert es bis zu 72 Stunden.
Ein Schadensgutachten enthält eine detaillierte Beschreibung inklusive einer Fotodokumentation des Fahrzeugschadens, den Wiederbeschaffungswert, eine Wertminderung, die Reparaturkosten, die Reparatur,- und Wiederbeschaffungsdauer, den Restwert sowie eine Einschätzung des Nutzungsausfalls und Mietwagenklasse.
Ja, unbedingt! Lass dich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Du hast das Recht, einen eigenen Gutachter sowie rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um sicherzustellen, dass dein Schaden korrekt bewertet und abgewickelt wird.