datenschutz
Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden von uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Internetauftritts, inklusive seiner Inhalte und der dort angebotenen Leistungen, verarbeitet.
Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Verordnung (EU) 2016/679, also der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend nur „DSGVO“ genannt), gilt als „Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie insbesondere über Art, Umfang, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit wir entweder allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Zudem informieren wir Sie nachfolgend über die von uns zu Optimierungszwecken sowie zur Steigerung der Nutzungsqualität eingesetzten Fremdkomponenten, soweit hierdurch Dritte Daten in wiederum eigener Verantwortung verarbeiten.
Unsere Datenschutzerklärung ist wie folgt gegliedert:
I. Informationen über uns als Verantwortliche
II. Rechte der Nutzer und Betroffenen
III. Informationen zur Datenverarbeitung
Verantwortlicher Anbieter dieses Internetauftritts im datenschutzrechtlichen Sinne ist:
Mario Boskovski
Anton-Holtz-Str. 49
40667
Meerbusch
E-Mail:
Tel: +49 (0) 177/ 88 88 453
Mit Blick auf die nachfolgend noch näher beschriebene Datenverarbeitung haben die Nutzer und Betroffenen das Recht
auf Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden, auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die Datenverarbeitung sowie auf Kopien der Daten (vgl. auch Art. 15 DSGVO);auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (vgl. auch Art. 16 DSGVO);auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten (vgl. auch Art. 17 DSGVO), oder, alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO;auf Erhalt der sie betreffenden und von ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/Verantwortliche (vgl. auch Art. 20 DSGVO);auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern sie der Ansicht sind, dass die sie betreffenden Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77 DSGVO).
Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger, denen gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese Mitteilung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unbeschadet dessen hat der Nutzer ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger.
Ebenfalls haben die Nutzer und Betroffenen nach Art. 21 DSGVO das Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der sie betreffenden Daten, sofern die Daten durch den Anbieter nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden. Insbesondere ist ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung statthaft.
Ihre bei Nutzung unseres Internetauftritts verarbeiteten Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, der Löschung der Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und nachfolgend keine anderslautenden Angaben zu einzelnen Verarbeitungsverfahren gemacht werden.
Aus technischen Gründen, insbesondere zur Gewährleistung eines sicheren und stabilen Internetauftritts, werden Daten durch Ihren Internet-Browser an uns bzw. an unseren Webspace-Provider übermittelt. Mit diesen sog. Server-Logfiles werden u.a. Typ und Version Ihres Internetbrowsers, das Betriebssystem, die Website, von der aus Sie auf unseren Internetauftritt gewechselt haben (Referrer URL), die Website(s) unseres Internetauftritts, die Sie besuchen, Datum und Uhrzeit des jeweiligen Zugriffs sowie die IP-Adresse des Internetanschlusses, von dem aus die Nutzung unseres Internetauftritts erfolgt, erhoben.
Diese so erhobenen Daten werden vorrübergehend gespeichert, dies jedoch nicht gemeinsam mit anderen Daten von Ihnen.
Diese Speicherung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Verbesserung, Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unseres Internetauftritts.
Die Daten werden spätestens nach sieben Tage wieder gelöscht, soweit keine weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist. Andernfalls sind die Daten bis zur endgültigen Klärung eines Vorfalls ganz oder teilweise von der Löschung ausgenommen.
Sofern Sie per Kontaktformular oder E-Mail mit uns in Kontakt treten, werden die dabei von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich – ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung.
Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.
Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.
Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.
Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.
In unserem Internetauftritt setzen wir Google Fonts zur Darstellung externer Schriftarten ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, nachfolgend nur „Google“ genannt.
Um die Darstellung bestimmter Schriften in unserem Internetauftritt zu ermöglichen, wird bei Aufruf unseres Internetauftritts eine Verbindung zu dem Google-Server in den USA aufgebaut.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.
Durch die bei Aufruf unseres Internetauftritts hergestellte Verbindung zu Google kann Google ermitteln, von welcher Website Ihre Anfrage gesendet worden ist und an welche IP-Adresse die Darstellung der Schrift zu übermitteln ist.
Google bietet unter
https://adssettings.google.com/authenticatedhttps://policies.google.com/privacy
weitere Informationen an und zwar insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung.
Muster-Datenschutzerklärung
der
Anwaltskanzlei Weiß & Partner
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VERKEHRSUNFALL IM AUSLAND – WAS TUN?
Ein Verkehrsunfall im Ausland ist für die meisten Autofahrer eine sehr unangenehme Vorstellung. Neben der Unsicherheit des richtigen Verhaltens, entsteht außerdem die Frage, wie man als Geschädigter seine Interessen durchsetzen kann. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Fakten kompakt zusammengestellt.
Vor Antritt an einen Auslandsaufenthalt mit dem eigenen Fahrzeug, wäre es ratsam einige Vorbereitungen zu treffen. Mit dazu gehört unter anderem die Ausstattung mit Warnweste für jeden Fahrzeuginsassen, Warndreieck und Verbandskasten. Informieren Sie sich auch über die Verkehrsvorschriften des Ziellandes, da diese teils erheblich von denen anderer Länder, selbst innerhalb der EU abweichen können. Auskunft darüber können Ihnen insbesondere Automobilclubs erteilen. Der ADAC veröffentlicht regelmäßig Fachartikel über spezifische Landesregelungen und bietet nach der Registrierung eine Kontaktaufnahme (Kontaktformular) zu Juristen an.
Das Mitführen der grünen Karte, die als Versicherungsnachweis dient, ist nur in einigen, hauptsächlich osteuropäischen Ländern vorgeschrieben, da das Kfz-Kennzeichen innerhalb Europas meistens als Nachweis ausreicht. Nichts desto trotz empfiehlt es sich diese grundsätzlich mit sich zu führen, da sie im Schadensfall die Abwicklung mit dem Unfallgegner wesentlich erleichtern kann. Um einen etwaigen Unfall korrekt dokumentieren zu können, bieten viele Kfz-Versicherungen und Automobilclubs den EU-Unfallbericht (Link) als Download im Internet an, der ebenfalls zur Grundausstattung gehört.
Sofern Sie planen ein Fahrzeug im Zielland zu mieten, ist es ratsam die Höhe der dort gesetzlich festgelegten Untergrenzen für die Deckung von Sach- und Personenschäden bei Unfällen zu prüfen und gegebenenfalls über die eigene Kfz-Versicherung die sogenannte Mallorca-Police abzuschließen, die eine angemessene Deckungssumme beinhaltet.
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?
Grundsätzlich treffen in den meisten Ländern die gleichen Verhaltensempfehlungen zu, wie dies auch in Deutschland der Fall ist und wir es in dem Fachartikel “Verhalten und Vorgehensweise am Unfallort“ beschrieben haben. Mit dazu gehört unter anderem das Absichern der Unfallstelle, eine ausreichende Dokumentation des Unfallhergangs und die Aufnahme der gegnerischen Fahrer- und Fahrzeugdaten.
Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen dafür, wann üblicherweise die Polizei verständigt wird. Gerade in südeuropäischen Ländern rückt diese meistens nur bei Personenschäden aus. In vielen osteuropäischen Ländern wiederum erwartet die Polizei auch bei Bagatellschäden eine Anzeige. Insbesondere in Ländern außerhalb der EU, dient die polizeiliche Dokumentation als Voraussetzung für eine versicherungstechnische Abwicklung. Es ist ratsam sich dazu vor Reiseantritt über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren und im Zweifelsfall immer die Polizei zu verständigen.
Abwicklung mit der Versicherung
Sofern Sie Geschädigter sind und Ihnen alle notwendigen, im EU-Unfallbericht geforderten Daten des Gegners vorliegen, ist der Zentralruf der Autoversicherer Ihr Ansprechpartner für die Unfallabwicklung. Dieser ermittelt für Sie den deutschen Regulierungsbeauftragten der zuständigen Versicherung im Ausland, den jede Kfz-Versicherung innerhalb der EU und einigen anderen Ländern benennen muss. Zudem sollten Sie zusätzlich Ihrer Kfz-Versicherung immer eine telefonische Information zukommen lassen. Reagiert der zuständige Regulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden, die sich Ihrer Interessen annehmen wird.
In vielen Ländern außerhalb der EU, ist die Schadensregulierung Ihres Fahrzeugs nur vor Ort möglich und sollte daher möglichst zeitnah erfolgen. Nach der Ermittlung der Schadenshöhe durch den zuständigen Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung, vermittelt Ihnen dieser eine Kfz-Werkstatt für die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Kommt es bei der Abwicklung zu Problemen oder sind Sie sich unsicher wie vorzugehen ist, kann Ihnen die ansässige deutsche Botschaft beziehungsweise das Auswärtige Amt in Deutschland die benötigte Hilfe leisten.
Wurden Sie oder Ihre Mitfahrer bei dem Unfall verletzt, wäre es empfehlenswert einen Arzt im Reiseland zu konsultieren, da ausländische Haftpflichtversicherungen deutsche ärztliche Atteste häufig nicht anerkennen. Bei schweren Unfällen oder bei Personenschäden ist es von großem Vorteil ebenso einen örtlich ansässigen und deutschsprachigen Anwalt einschalten, der Ihnen die meist komplizierte Abwicklung abnimmt – insbesondere in Ländern außerhalb der EU. Damit Ihnen nicht im Nachhinein eine unzutreffende Schuld am Unfall angelastet wird, lassen Sie sich stets alle Dokumente und Bescheinigungen ausstellen und notieren Sie sich die Namen der beteiligten Polizeibeamten und Versicherungsvertreter.
Wir als B&B Ingenieurbüro erstellen Ihnen natürlich auch bei Unfällen im Ausland Ihr unabhängiges und rechtssicheres Kfz-Schadensgutachten. Gerne helfen wir Ihnen weiter und freuen uns auf Ihren Anruf.
Für Sie wichtige Telefonnummern
Zentralruf der Autoversicherer
Tel. innerhalb Deutschlands: 0800 25 026 00
Tel. im Ausland: 040 300330300
Verkehrsopferhilfe
Tel. 030 20 20 5858
VERKEHRSUNFALL IM AUSLAND – WAS TUN?
Ein Verkehrsunfall im Ausland ist für die meisten Autofahrer eine sehr unangenehme Vorstellung. Neben der Unsicherheit des richtigen Verhaltens, entsteht außerdem die Frage, wie man als Geschädigter seine Interessen durchsetzen kann. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Fakten kompakt zusammengestellt.
Vor Antritt an einen Auslandsaufenthalt mit dem eigenen Fahrzeug, wäre es ratsam einige Vorbereitungen zu treffen. Mit dazu gehört unter anderem die Ausstattung mit Warnweste für jeden Fahrzeuginsassen, Warndreieck und Verbandskasten. Informieren Sie sich auch über die Verkehrsvorschriften des Ziellandes, da diese teils erheblich von denen anderer Länder, selbst innerhalb der EU abweichen können. Auskunft darüber können Ihnen insbesondere Automobilclubs erteilen. Der ADAC veröffentlicht regelmäßig Fachartikel über spezifische Landesregelungen und bietet nach der Registrierung eine Kontaktaufnahme (Kontaktformular) zu Juristen an.
Das Mitführen der grünen Karte, die als Versicherungsnachweis dient, ist nur in einigen, hauptsächlich osteuropäischen Ländern vorgeschrieben, da das Kfz-Kennzeichen innerhalb Europas meistens als Nachweis ausreicht. Nichts desto trotz empfiehlt es sich diese grundsätzlich mit sich zu führen, da sie im Schadensfall die Abwicklung mit dem Unfallgegner wesentlich erleichtern kann. Um einen etwaigen Unfall korrekt dokumentieren zu können, bieten viele Kfz-Versicherungen und Automobilclubs den EU-Unfallbericht (Link) als Download im Internet an, der ebenfalls zur Grundausstattung gehört.
Sofern Sie planen ein Fahrzeug im Zielland zu mieten, ist es ratsam die Höhe der dort gesetzlich festgelegten Untergrenzen für die Deckung von Sach- und Personenschäden bei Unfällen zu prüfen und gegebenenfalls über die eigene Kfz-Versicherung die sogenannte Mallorca-Police abzuschließen, die eine angemessene Deckungssumme beinhaltet.
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?
Grundsätzlich treffen in den meisten Ländern die gleichen Verhaltensempfehlungen zu, wie dies auch in Deutschland der Fall ist und wir es in dem Fachartikel “Verhalten und Vorgehensweise am Unfallort“ beschrieben haben. Mit dazu gehört unter anderem das Absichern der Unfallstelle, eine ausreichende Dokumentation des Unfallhergangs und die Aufnahme der gegnerischen Fahrer- und Fahrzeugdaten.
Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen dafür, wann üblicherweise die Polizei verständigt wird. Gerade in südeuropäischen Ländern rückt diese meistens nur bei Personenschäden aus. In vielen osteuropäischen Ländern wiederum erwartet die Polizei auch bei Bagatellschäden eine Anzeige. Insbesondere in Ländern außerhalb der EU, dient die polizeiliche Dokumentation als Voraussetzung für eine versicherungstechnische Abwicklung. Es ist ratsam sich dazu vor Reiseantritt über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren und im Zweifelsfall immer die Polizei zu verständigen.
Abwicklung mit der Versicherung
Sofern Sie Geschädigter sind und Ihnen alle notwendigen, im EU-Unfallbericht geforderten Daten des Gegners vorliegen, ist der Zentralruf der Autoversicherer Ihr Ansprechpartner für die Unfallabwicklung. Dieser ermittelt für Sie den deutschen Regulierungsbeauftragten der zuständigen Versicherung im Ausland, den jede Kfz-Versicherung innerhalb der EU und einigen anderen Ländern benennen muss. Zudem sollten Sie zusätzlich Ihrer Kfz-Versicherung immer eine telefonische Information zukommen lassen. Reagiert der zuständige Regulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden, die sich Ihrer Interessen annehmen wird.
In vielen Ländern außerhalb der EU, ist die Schadensregulierung Ihres Fahrzeugs nur vor Ort möglich und sollte daher möglichst zeitnah erfolgen. Nach der Ermittlung der Schadenshöhe durch den zuständigen Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung, vermittelt Ihnen dieser eine Kfz-Werkstatt für die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Kommt es bei der Abwicklung zu Problemen oder sind Sie sich unsicher wie vorzugehen ist, kann Ihnen die ansässige deutsche Botschaft beziehungsweise das Auswärtige Amt in Deutschland die benötigte Hilfe leisten.
Wurden Sie oder Ihre Mitfahrer bei dem Unfall verletzt, wäre es empfehlenswert einen Arzt im Reiseland zu konsultieren, da ausländische Haftpflichtversicherungen deutsche ärztliche Atteste häufig nicht anerkennen. Bei schweren Unfällen oder bei Personenschäden ist es von großem Vorteil ebenso einen örtlich ansässigen und deutschsprachigen Anwalt einschalten, der Ihnen die meist komplizierte Abwicklung abnimmt – insbesondere in Ländern außerhalb der EU. Damit Ihnen nicht im Nachhinein eine unzutreffende Schuld am Unfall angelastet wird, lassen Sie sich stets alle Dokumente und Bescheinigungen ausstellen und notieren Sie sich die Namen der beteiligten Polizeibeamten und Versicherungsvertreter.
Wir als B&B Ingenieurbüro erstellen Ihnen natürlich auch bei Unfällen im Ausland Ihr unabhängiges und rechtssicheres Kfz-Schadensgutachten. Gerne helfen wir Ihnen weiter und freuen uns auf Ihren Anruf.
Für Sie wichtige Telefonnummern
Zentralruf der Autoversicherer
Tel. innerhalb Deutschlands: 0800 25 026 00
Tel. im Ausland: 040 300330300
Verkehrsopferhilfe
Tel. 030 20 20 5858