datenschutz

Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden von uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Internetauftritts, inklusive seiner Inhalte und der dort angebotenen Leistungen, verarbeitet.

Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Verordnung (EU) 2016/679, also der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend nur „DSGVO“ genannt), gilt als „Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie insbesondere über Art, Umfang, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit wir entweder allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Zudem informieren wir Sie nachfolgend über die von uns zu Optimierungszwecken sowie zur Steigerung der Nutzungsqualität eingesetzten Fremdkomponenten, soweit hierdurch Dritte Daten in wiederum eigener Verantwortung verarbeiten.

Unsere Datenschutzerklärung ist wie folgt gegliedert:

I. Informationen über uns als Verantwortliche

II. Rechte der Nutzer und Betroffenen

III. Informationen zur Datenverarbeitung

I. INFORMATIONEN ÜBER UNS ALS VERANTWORTLICHE

Verantwortlicher Anbieter dieses Internetauftritts im datenschutzrechtlichen Sinne ist:

Mario Boskovski

Anton-Holtz-Str. 49

40667
Meerbusch

E-Mail:

[email protected]

Tel: +49 (0) 177/ 88 88 453

II. RECHTE DER NUTZER UND BETROFFENEN

Mit Blick auf die nachfolgend noch näher beschriebene Datenverarbeitung haben die Nutzer und Betroffenen das Recht

auf Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden, auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die Datenverarbeitung sowie auf Kopien der Daten (vgl. auch Art. 15 DSGVO);auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (vgl. auch Art. 16 DSGVO);auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten (vgl. auch Art. 17 DSGVO), oder, alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO;auf Erhalt der sie betreffenden und von ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/Verantwortliche (vgl. auch Art. 20 DSGVO);auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern sie der Ansicht sind, dass die sie betreffenden Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77 DSGVO).

Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger, denen gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese Mitteilung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unbeschadet dessen hat der Nutzer ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger.

Ebenfalls haben die Nutzer und Betroffenen nach Art. 21 DSGVO das Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der sie betreffenden Daten, sofern die Daten durch den Anbieter nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden. Insbesondere ist ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung statthaft.

III. INFORMATIONEN ZUR DATENVERARBEITUNG

Ihre bei Nutzung unseres Internetauftritts verarbeiteten Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, der Löschung der Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und nachfolgend keine anderslautenden Angaben zu einzelnen Verarbeitungsverfahren gemacht werden.

SERVERDATEN

Aus technischen Gründen, insbesondere zur Gewährleistung eines sicheren und stabilen Internetauftritts, werden Daten durch Ihren Internet-Browser an uns bzw. an unseren Webspace-Provider übermittelt. Mit diesen sog. Server-Logfiles werden u.a. Typ und Version Ihres Internetbrowsers, das Betriebssystem, die Website, von der aus Sie auf unseren Internetauftritt gewechselt haben (Referrer URL), die Website(s) unseres Internetauftritts, die Sie besuchen, Datum und Uhrzeit des jeweiligen Zugriffs sowie die IP-Adresse des Internetanschlusses, von dem aus die Nutzung unseres Internetauftritts erfolgt, erhoben.

Diese so erhobenen Daten werden vorrübergehend gespeichert, dies jedoch nicht gemeinsam mit anderen Daten von Ihnen.

Diese Speicherung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Verbesserung, Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unseres Internetauftritts.

Die Daten werden spätestens nach sieben Tage wieder gelöscht, soweit keine weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist. Andernfalls sind die Daten bis zur endgültigen Klärung eines Vorfalls ganz oder teilweise von der Löschung ausgenommen.

KONTAKTANFRAGEN / KONTAKTMÖGLICHKEIT

Sofern Sie per Kontaktformular oder E-Mail mit uns in Kontakt treten, werden die dabei von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich – ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung.

NUTZERBEITRÄGE, KOMMENTARE UND BEWERTUNGEN

Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.

GOOGLE FONTS

In unserem Internetauftritt setzen wir Google Fonts zur Darstellung externer Schriftarten ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Um die Darstellung bestimmter Schriften in unserem Internetauftritt zu ermöglichen, wird bei Aufruf unseres Internetauftritts eine Verbindung zu dem Google-Server in den USA aufgebaut.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Durch die bei Aufruf unseres Internetauftritts hergestellte Verbindung zu Google kann Google ermitteln, von welcher Website Ihre Anfrage gesendet worden ist und an welche IP-Adresse die Darstellung der Schrift zu übermitteln ist.

Google bietet unter

https://adssettings.google.com/authenticatedhttps://policies.google.com/privacy

weitere Informationen an und zwar insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung.

Muster-Datenschutzerklärung

der


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RICHTIGE VORGEHENSWEISE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

RICHTIGE VORGEHENSWEISE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

May 27, 20254 min read

RICHTIGE VORGEHENSWEISE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

Ein Verkehrsunfall ist für die meisten Verkehrsteilnehmer eine Ausnahmesituation, in der man sich schnell überfordert fühlen könnte. Darüber hinaus hört man immer wieder von Halbwahrheiten in Bezug auf die richtige Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall. Im Folgenden haben wir gewissenhaft für Sie recherchiert und die entscheidenden Punkte kompakt zusammengestellt.

RICHTIGE VORGEHENSWEISE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

So banal es klingt, das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall beginnt mit der Ruhe, die man unter allen Umständen bewahren sollte. Dies ist eine gute Voraussetzung für überlegtes und zielgerichtetes Handeln. Abgesehen von Ausnahmesituationen, sollten Sie als Unfallbeteiligter am Unfallort verbleiben, bis die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und Ihre Beteiligung am Unfall von der Gegenpartei durchgeführt werden konnte.
Wie sieht es bei einem Unfall aus, bei dem der Geschädigte zunächst nicht zu ermitteln ist, wie zum Beispiel bei einem Parkplatzunfall? Erst nach einer Wartezeit von mindestens 30 Minuten sollten Sie einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen, den Unfallort verlassen und anschließend die nächste Polizeidienststelle aufsuchen. Vorab ist es hilfreich sich den Ort, die Zeit, sowie das Kennzeichen des geschädigten Fahrzeugs und den Unfallhergang zu notieren. Selbstverständlich können Sie auch direkt die Polizei telefonisch kontaktieren, allerdings rückt diese für Bagatellschäden nicht immer aus oder erst nach einer langen Wartezeit.

Vorgehensweise am Unfallort

Gehen wir im Folgenden von einem Verkehrsunfall auf offener Straße aus, bei dem Schädiger und Geschädigter anwesend sind. Schalten Sie unmittelbar nach dem Unfall das Warnblinklicht und ggf. die Beleuchtung des Fahrzeugs ein und sichern im nächsten Schritt den Unfallort ab. Zum Absichern gehören unter anderem das Anlegen der Unfallweste, sowie das Aufstellen des Warndreiecks in 100m Entfernung auf Landstraßen beziehungsweise in 200m Entfernung auf Autobahnen. Kümmern Sie sich danach um eventuell verletze Personen durch Erste-Hilfe-Aktionen, das Bergen des Verletzten aus dem Gefahrenbereich und das Verständigen eines Rettungswagens.
Unter welchen Umständen sollte die Polizei verständigt werden? Immer dann, wenn schwere Sachschäden vorliegen, Verletzte oder Tote zu beklagen sind oder sich der Unfallhergang nicht einvernehmlich bestimmen lässt. Außerdem, wenn der Unfallgegner erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht und wenn es sich um ein im Ausland gemeldetes Fahrzeug oder einen ausländischen Fahrer handelt. Für alle anderen Fälle bleibt es den Unfallbeteiligten überlassen die Polizei zu verständigen. Besteht der Unfallgegner jedoch darauf, sollten Sie sich seinem Wunsch beugen und bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort verbleiben.

Außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs

Treffen keine der soeben genannten Punkte zu und einigen sich alle Unfallbeteiligten auf eine außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs in Verbindung mit einer Abwicklung über die KFZ-Versicherungen, gilt es einen von beiden Parteien unterzeichneten Unfallbericht zu erstellen. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten hierzu Unfallprotokolle zum Download im Internet an. Im Notfall reicht auch ein Schmierzettel aus, der von allen Beteiligten unterzeichnet wird.
Im Unfallbericht sollten alle geforderten Daten der Beteiligten und gegebenenfalls der, der Zeugen hinterlegt werden, wozu Name, Anschrift, amtlichen Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer gehören. Außerdem Datum und Uhrzeit des Unfalls. Jeder Beteiligte hat dabei das Recht sich Personalausweis und Fahrzeugschein der Gegenpartei zeigen zu lassen.
Beschreiben Sie anschließend in kurzen Worten den Unfallhergang, vermeiden dabei aber Schuldeingeständnisse. Dies könnte Ihnen von Ihrer KFZ-Versicherung negativ angelastet werden. Mit der Kamera oder dem Smartphone geschossene Beweisbilder erleichtern die Dokumentation des Unfalls und ermöglichen es auf das Anlegen einer handgeschriebenen Skizze zu verzichten. Konzentrieren Sie Sich beim Fotografieren auf Details wie Bremsspuren, Glassplitter und abgebrochene Teile.
Bleibt noch die Frage offen, ob die betroffenen Fahrzeuge von der Fahrbahn entfernt werden dürfen, um weiteren Gefahren aus dem Weg zu gehen und den Verkehrsfluss zu gewährleisten? Sofern es sich nicht um einen schwerwiegenden Unfall handelt (z.B. erheblicher Sachschaden oder Personenschaden), sollten Sie die Fahrbahn unverzüglich räumen. Sofern es die Verkehrssituation zulässt, empfiehlt es sich vorab beweissichernde Fotos vom Unfallort zu machen. Vor dem endgültigen Verlassen des Unfallortes muss das Fahrzeug auf seine Fahrtüchtigkeit geprüft werden und die Unfallstelle, soweit es möglich ist, von allen Unfallfolgen beseitigt worden sein.

Abwicklung des Unfalls über die Versicherung

Verständigen Sie innerhalb einer Woche Ihre Versicherung. Als Geschädigten empfehlen wir Ihnen stets selbst einen Sachverständigen und einen Anwalt für die angemessene Abwicklung des Unfalls zu konsultieren und auf die Empfehlung der gegnerischen Versicherung zu verzichten. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihnen auch angemessene Schadensersatzansprüche durch ein unabhängiges Gutachten bescheinigt werden. Die Versicherung des Schädigers ist verpflichtet damit entstehende Kosten zu begleichen.
Wir als B&B Ingenieurbüro erstellen Ihnen Ihr unabhängiges und rechtssicheres KFZ-Schadensgutachten. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können. Rufen Sie uns an!

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RICHTIGE VORGEHENSWEISE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

RICHTIGE VORGEHENSWEISE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

May 27, 20254 min read

RICHTIGE VORGEHENSWEISE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

Ein Verkehrsunfall ist für die meisten Verkehrsteilnehmer eine Ausnahmesituation, in der man sich schnell überfordert fühlen könnte. Darüber hinaus hört man immer wieder von Halbwahrheiten in Bezug auf die richtige Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall. Im Folgenden haben wir gewissenhaft für Sie recherchiert und die entscheidenden Punkte kompakt zusammengestellt.

RICHTIGE VORGEHENSWEISE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

So banal es klingt, das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall beginnt mit der Ruhe, die man unter allen Umständen bewahren sollte. Dies ist eine gute Voraussetzung für überlegtes und zielgerichtetes Handeln. Abgesehen von Ausnahmesituationen, sollten Sie als Unfallbeteiligter am Unfallort verbleiben, bis die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und Ihre Beteiligung am Unfall von der Gegenpartei durchgeführt werden konnte.
Wie sieht es bei einem Unfall aus, bei dem der Geschädigte zunächst nicht zu ermitteln ist, wie zum Beispiel bei einem Parkplatzunfall? Erst nach einer Wartezeit von mindestens 30 Minuten sollten Sie einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen, den Unfallort verlassen und anschließend die nächste Polizeidienststelle aufsuchen. Vorab ist es hilfreich sich den Ort, die Zeit, sowie das Kennzeichen des geschädigten Fahrzeugs und den Unfallhergang zu notieren. Selbstverständlich können Sie auch direkt die Polizei telefonisch kontaktieren, allerdings rückt diese für Bagatellschäden nicht immer aus oder erst nach einer langen Wartezeit.

Vorgehensweise am Unfallort

Gehen wir im Folgenden von einem Verkehrsunfall auf offener Straße aus, bei dem Schädiger und Geschädigter anwesend sind. Schalten Sie unmittelbar nach dem Unfall das Warnblinklicht und ggf. die Beleuchtung des Fahrzeugs ein und sichern im nächsten Schritt den Unfallort ab. Zum Absichern gehören unter anderem das Anlegen der Unfallweste, sowie das Aufstellen des Warndreiecks in 100m Entfernung auf Landstraßen beziehungsweise in 200m Entfernung auf Autobahnen. Kümmern Sie sich danach um eventuell verletze Personen durch Erste-Hilfe-Aktionen, das Bergen des Verletzten aus dem Gefahrenbereich und das Verständigen eines Rettungswagens.
Unter welchen Umständen sollte die Polizei verständigt werden? Immer dann, wenn schwere Sachschäden vorliegen, Verletzte oder Tote zu beklagen sind oder sich der Unfallhergang nicht einvernehmlich bestimmen lässt. Außerdem, wenn der Unfallgegner erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht und wenn es sich um ein im Ausland gemeldetes Fahrzeug oder einen ausländischen Fahrer handelt. Für alle anderen Fälle bleibt es den Unfallbeteiligten überlassen die Polizei zu verständigen. Besteht der Unfallgegner jedoch darauf, sollten Sie sich seinem Wunsch beugen und bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort verbleiben.

Außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs

Treffen keine der soeben genannten Punkte zu und einigen sich alle Unfallbeteiligten auf eine außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs in Verbindung mit einer Abwicklung über die KFZ-Versicherungen, gilt es einen von beiden Parteien unterzeichneten Unfallbericht zu erstellen. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten hierzu Unfallprotokolle zum Download im Internet an. Im Notfall reicht auch ein Schmierzettel aus, der von allen Beteiligten unterzeichnet wird.
Im Unfallbericht sollten alle geforderten Daten der Beteiligten und gegebenenfalls der, der Zeugen hinterlegt werden, wozu Name, Anschrift, amtlichen Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer gehören. Außerdem Datum und Uhrzeit des Unfalls. Jeder Beteiligte hat dabei das Recht sich Personalausweis und Fahrzeugschein der Gegenpartei zeigen zu lassen.
Beschreiben Sie anschließend in kurzen Worten den Unfallhergang, vermeiden dabei aber Schuldeingeständnisse. Dies könnte Ihnen von Ihrer KFZ-Versicherung negativ angelastet werden. Mit der Kamera oder dem Smartphone geschossene Beweisbilder erleichtern die Dokumentation des Unfalls und ermöglichen es auf das Anlegen einer handgeschriebenen Skizze zu verzichten. Konzentrieren Sie Sich beim Fotografieren auf Details wie Bremsspuren, Glassplitter und abgebrochene Teile.
Bleibt noch die Frage offen, ob die betroffenen Fahrzeuge von der Fahrbahn entfernt werden dürfen, um weiteren Gefahren aus dem Weg zu gehen und den Verkehrsfluss zu gewährleisten? Sofern es sich nicht um einen schwerwiegenden Unfall handelt (z.B. erheblicher Sachschaden oder Personenschaden), sollten Sie die Fahrbahn unverzüglich räumen. Sofern es die Verkehrssituation zulässt, empfiehlt es sich vorab beweissichernde Fotos vom Unfallort zu machen. Vor dem endgültigen Verlassen des Unfallortes muss das Fahrzeug auf seine Fahrtüchtigkeit geprüft werden und die Unfallstelle, soweit es möglich ist, von allen Unfallfolgen beseitigt worden sein.

Abwicklung des Unfalls über die Versicherung

Verständigen Sie innerhalb einer Woche Ihre Versicherung. Als Geschädigten empfehlen wir Ihnen stets selbst einen Sachverständigen und einen Anwalt für die angemessene Abwicklung des Unfalls zu konsultieren und auf die Empfehlung der gegnerischen Versicherung zu verzichten. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihnen auch angemessene Schadensersatzansprüche durch ein unabhängiges Gutachten bescheinigt werden. Die Versicherung des Schädigers ist verpflichtet damit entstehende Kosten zu begleichen.
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