FAQ
Ein Altschaden ist ein nicht reparierter Fahrzeugschaden.
Der Anspruchsberechtigte eines Fahrzeugs ist der Fahrzeugeigentümer, nicht jedoch der im Fahrzeugschein eingetragene Halter oder Versicherungsnehmer. Als Nachweis gilt der Kaufvertrag und der Fahrzeugbrief. Bei finanzierten Fahrzeugen ist die Darlehen gebende Bank Sicherungseigentümer und somit anspruchsberechtigt. Bei geleasten Fahrzeugen ist der Leasinggeber der Eigentümer und somit anspruchsberechtigt. Um im Schadensfall die Instandsetzung im eigenen Namen geltend machen zu können und um im Streitfall eine Aktivlegitimation vorlegen zu können, muss eine Freigabe beim jeweiligen Fahrzeug-Eigentümer eingeholt werden.
Bezeichnet eine rechtsichere, neutrale und unabhängige Dokumentation zur Ermittlung der Schadenshöhe bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall. Dieses Gutachten beinhaltet u.a. die folgenden Informationen: Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, Reparaturdauer, Mietwagenklasse, Dauer des Nutzungsausfalls sowie Wertminderung, Wiederbeschaffungsdauer und Restwert des Fahrzeugs. Die Kosten dafür werden von der gegnerischen Versicherung getragen.
Ein Haftpflichtschaden liegt bei Ihnen vor, wenn Sie in Verbindung mit einem Verkehrsunfall der Geschädigte sind oder Ihr Fahrzeug mutwillig beschädigt worden ist.
Dient einer vorläufigen Einschätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten, ohne dabei die Wertminderung und den Nutzungsausfall des Fahrzeugs unter Betracht zu ziehen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber zunächst selbst, kann sich diese aber i.d.R. bei einer tatsächlichen Reparatur-Abrechnung von der Kfz-Werkstatt anrechnen lassen. Vorab empfiehlt es sich Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung zu halten.
Die MwSt. wird nur dann ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 II 2 BGB) — also bei der Vorlage einer Reparaturrechnung. Die MwSt. für Dienstleistungen eines Gutachters oder Rechtsanwaltes, wird für Nichtselbständige bei einem Haftpflichtschaden von der Kfz-Versicherung beglichen. Selbständige Personen übernehmen die MwSt.-Zahlung, können diese jedoch bei Ihrem Finanzamt wieder einfordern.
Das verunfallte Fahrzeug gilt selbst nach einer fachgerechten Instandsetzung als „Unfallfahrzeug“ und weist beim Verkauf i.d.R. einen geringeren Wert auf, als ein unfallfreies Fahrzeug. Die Wertminderung gilt als finanzieller Ausgleich.
Bei einem unverschuldeten Fahrzeugschaden besteht, für die Dauer der Reparatur, das Recht auf einen Mietwagen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung. Die Mietwagenklasse richtet sich nach der Fahrzeugklasse des verunfallten Fahrzeugs. Bei älteren Fahrzeugen kann die Mietwagenklasse um ein bis zwei Klassen herabgesetzt werden.
Bei unfallbedingten Reparaturen werden oftmals Neuteile gegen Altteile oder bereits leicht beschädigte Teile ersetzt. Die NfA ist der Vorteilsausgleich (Eigenleistung) den ein Geschädigter entrichten muss, um die dadurch entstandene Wertsteigerung auszugleichen.
Dem Geschädigten obliegt eine Schadenminderungspflicht, die die Dauer der Ausfallzeit des Fahrzeugs durch eine Notreparatur reduziert. Notreparaturen werden durchgeführt, wenn Ersatzteile oder Ersatzfahrzeuge außergewöhnlich schwer zu beschaffenden sind bzw. die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit außergewöhnlich viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
Alternativ zum Mietfahrzeug kann eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch genommen werden. Diese richtet sich wie bei der Mietwagenklasse, nach der Klasse des verunfallten Fahrzeugs. Der Anspruch auf den Nutzungsausfall gilt erst nach der Fahrzeugreparatur. Die fachgerechte Reparatur lässt sich durch eine Reparaturbestätigung des KFZ-Sachverständigen oder durch die Reparaturrechnung der Werkstatt belegen.
Wiederherstellungsaufwand ist größer als Wiederbeschaffungsaufwand.
Die Reparaturbestätigung dient als Nachweis einer sach- und fachgerechten Instandsetzung des Fahrzeugs und schützt den Geschädigten außerdem vor Schwierigkeiten in Verbindung mit künftigen Unfällen, insbesondere dann, wenn die selbe Schadensstelle erneut betroffen wäre.
Fahrzeuge bis zum Alter von 2 Jahren und Firmenfahrzeuge, werden üblicherweise mit dem Regelsteuersatz bemessen (19% MwSt.); Gebrauchtfahrzeuge bis zum Alter von 5 Jahren, werden üblicherweise differenzbesteuert (2–2,4% MwSt.); ältere Fahrzeuge gelten als steuerneutral (0% MwSt.), da sie nur auf dem Privatmarkt erhältlich sind.
Eine technische Wertminderung liegt vor, wenn bei einer fachgerechten Instandsetzung der Ursprungszustand des Fahrzeugs nicht wiederhergestellt werden kann oder wenn auf Grund des geringen Fahrzeugwertes der Austausch von Fahrzeugteilen nicht gerechtfertigt wäre.
Liegt vor, wenn das Fahrzeug durch eine fachgerechte Reparatur technisch nicht mehr in den Ursprungszustand versetzt werden kann bzw. diese Reparatur wirtschaftlich nicht gerechtfertigt wäre.
Im Falle eines Teil-Kaskoschadens durch Naturphänomene wie Hagel, Überschwemmung oder Sturm sowie bei Diebstahl und einem entstehenden Brand, haben Sie den Anspruch auf Schadensersatz entsprechend Ihrer Versicherungsbedingungen. Häufig beinhaltet der Abschluss einer Teil-Kaskoversicherung Ihres Fahrzeugs eine Selbstbeteiligung. Genauere Informationen enthalten die AKBs der Versicherungsunterlagen.
Als Unfallverursacher können Sie die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs durch den Abschluss einer Voll-Kaskoversicherungspolice bei Ihrer Kfz-Versicherung im vollen Umfang geltend machen. Genauere Informationen enthalten die AKBs der Versicherungsunterlagen.
Alternativ zum Mietfahrzeug kann ein Gewerbetreibender Vorhaltekosten berechnen, sofern ihm ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht. Dient ein Firmenfahrzeug zur unmittelbaren Gewinnermittlung, können auch durch den Nutzungsausfall entgangene Gewinne sowie Kosten des nicht einsatzfähigen Fahrzeugs, geltend gemacht werden.
Ein Vorschaden ist ein reparierter Altschaden. Dabei zu unterscheiden ist von einer fachgerechten und einer ordnungsgemäßen Reparatur eines Fahrzeugschadens.
Für eine ordnungsgemäße Reparatur des Fahrzeugs, muss eine Markenwerkstatt oder ein qualifizierter Referenzbetrieb ausgewählt werden.
Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung.
Bezeichnet die voraussichtliche Dauer für den Erwerb eines Ersatzfahrzeugs am regionalen Markt. Die Wiederbeschaffungsdauer hat erst Relevanz, wenn das verunfallte Fahrzeug veräußert werden soll oder ein Totalschaden vorliegt.
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Boskovski&Boskovski GbR
vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Dipl. -Ing. Miso Boskovski
Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH
Dipl. Wirt.-Ing. Mario Boskovski
Tel: +49 (0) 177/ 88 88 453
E-Mail: [email protected]
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5 VORBEREITENDE MASSNAHMEN FÜR EINE FAIRE SCHADENREGULIERUNG
Unverschuldete Verkehrsunfälle sind leider allzu häufig, und sie können für die Geschädigten erhebliche finanzielle und rechtliche Herausforderungen darstellen. Die Versicherungen der zahlenden Seite sind bekannt dafür, Schäden möglichst gering zu halten, oft auf Kosten der Geschädigten. In diesem Artikel werden die wichtigsten vorbereitenden Maßnahmen erläutert, die Geschädigte ergreifen können, um eine faire Schadenregulierung im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zu gewährleisten.
Dokumentation am Unfallort:
Eine umfassende Dokumentation des Unfallereignisses ist von entscheidender Bedeutung. Dies kann durch das Fotografieren der Unfallstelle, der beteiligten Fahrzeuge und möglicher Verletzungen erfolgen. Wenn es Zeugen gibt, sollten deren Personalien aufgenommen werden. Obwohl eine polizeiliche Unfallaufnahme in Deutschland nicht immer erforderlich ist, kann ein Unfallbericht bei der Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung hilfreich sein.
Kein direkter Kontakt zur gegnerischen Versicherung:
Es ist ratsam, keinen direkten Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufzunehmen, selbst wenn diese sich unmittelbar nach dem Unfall meldet und Unterstützungsleistungen wie Mietwagen oder die Bewertung des Fahrzeugs durch einen eigenen KFZ-Sachverständigen anbietet. Versicherungen versuchen oft, ihre Kosten von Anfang an zu minimieren.
Technische Unterstützung durch einen KFZ-Sachverständiger :
Geschädigte haben das Recht auf technische Unterstützung durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Dieser überprüft die technischen Gegebenheiten und sorgt dafür, dass die Fahrzeuginstandsetzung nach Herstellervorgaben erfolgt. Die Kosten für einen KFZ Sachverständigen werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei der Auswahl des Sachverständigen sollte auf Erfahrung, Referenzen und Unabhängigkeit von Versicherungen geachtet werden.
Rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt:
Die rechtliche Unterstützung ist genauso wichtig wie die technische. Die Geschädigten sollten einen Experten im Verkehrsrecht konsultieren, da die Schadenregulierung und die Taktiken der zahlenden Versicherungen oft juristische Herausforderungen bergen, einschließlich Schwierigkeiten mit seitens der Versicherung eingeschalteten Kürzungsgesellschaden.
KFZ-Rechtsschutzversicherung:
Es ist ratsam, der gegnerischen Versicherung mitzuteilen, dass eine KFZ-Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und mögliche ungerechtfertigte Schadenkürzungen direkt gemeldet werden. In Zeiten, in denen Kürzungspraktiken häufig vorkommen, bietet eine solche Versicherung Schutz vor ungerechtfertigten Kürzungen.
Die Vorbereitung auf einen unverschuldeten Verkehrsunfall ist von entscheidender Bedeutung, um eine faire Schadenregulierung zu gewährleisten. Die oben genannten Maßnahmen helfen den Geschädigten, ihre Interessen zu schützen und den entstandenen Schaden bestmöglich und fair zu regulieren. Bei komplexen Fällen ist die frühzeitige Einbeziehung von uns, in die Schadenregulierung, von großem Vorteil. Letztendlich ist es das Ziel, die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen eines unverschuldeten Unfalls für die Geschädigten zu minimieren
5 VORBEREITENDE MASSNAHMEN FÜR EINE FAIRE SCHADENREGULIERUNG
Unverschuldete Verkehrsunfälle sind leider allzu häufig, und sie können für die Geschädigten erhebliche finanzielle und rechtliche Herausforderungen darstellen. Die Versicherungen der zahlenden Seite sind bekannt dafür, Schäden möglichst gering zu halten, oft auf Kosten der Geschädigten. In diesem Artikel werden die wichtigsten vorbereitenden Maßnahmen erläutert, die Geschädigte ergreifen können, um eine faire Schadenregulierung im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zu gewährleisten.
Dokumentation am Unfallort:
Eine umfassende Dokumentation des Unfallereignisses ist von entscheidender Bedeutung. Dies kann durch das Fotografieren der Unfallstelle, der beteiligten Fahrzeuge und möglicher Verletzungen erfolgen. Wenn es Zeugen gibt, sollten deren Personalien aufgenommen werden. Obwohl eine polizeiliche Unfallaufnahme in Deutschland nicht immer erforderlich ist, kann ein Unfallbericht bei der Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung hilfreich sein.
Kein direkter Kontakt zur gegnerischen Versicherung:
Es ist ratsam, keinen direkten Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufzunehmen, selbst wenn diese sich unmittelbar nach dem Unfall meldet und Unterstützungsleistungen wie Mietwagen oder die Bewertung des Fahrzeugs durch einen eigenen KFZ-Sachverständigen anbietet. Versicherungen versuchen oft, ihre Kosten von Anfang an zu minimieren.
Technische Unterstützung durch einen KFZ-Sachverständiger :
Geschädigte haben das Recht auf technische Unterstützung durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Dieser überprüft die technischen Gegebenheiten und sorgt dafür, dass die Fahrzeuginstandsetzung nach Herstellervorgaben erfolgt. Die Kosten für einen KFZ Sachverständigen werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei der Auswahl des Sachverständigen sollte auf Erfahrung, Referenzen und Unabhängigkeit von Versicherungen geachtet werden.
Rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt:
Die rechtliche Unterstützung ist genauso wichtig wie die technische. Die Geschädigten sollten einen Experten im Verkehrsrecht konsultieren, da die Schadenregulierung und die Taktiken der zahlenden Versicherungen oft juristische Herausforderungen bergen, einschließlich Schwierigkeiten mit seitens der Versicherung eingeschalteten Kürzungsgesellschaden.
KFZ-Rechtsschutzversicherung:
Es ist ratsam, der gegnerischen Versicherung mitzuteilen, dass eine KFZ-Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und mögliche ungerechtfertigte Schadenkürzungen direkt gemeldet werden. In Zeiten, in denen Kürzungspraktiken häufig vorkommen, bietet eine solche Versicherung Schutz vor ungerechtfertigten Kürzungen.
Die Vorbereitung auf einen unverschuldeten Verkehrsunfall ist von entscheidender Bedeutung, um eine faire Schadenregulierung zu gewährleisten. Die oben genannten Maßnahmen helfen den Geschädigten, ihre Interessen zu schützen und den entstandenen Schaden bestmöglich und fair zu regulieren. Bei komplexen Fällen ist die frühzeitige Einbeziehung von uns, in die Schadenregulierung, von großem Vorteil. Letztendlich ist es das Ziel, die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen eines unverschuldeten Unfalls für die Geschädigten zu minimieren
Ein unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich deine Interessen und erstellt ein objektives Schadensgutachten. Das ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Versicherung des Unfallgegners den Schaden in voller Höhe reguliert. Gutachter, die von Versicherungen beauftragt werden, könnten versuchen, den Schaden geringer einzuschätzen.
Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurdest, trägt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Gutachter und für deine rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt aus dem Verkehrsrecht. Es entstehen dir keine direkten Kosten. Bei Eigenverschulden oder Teilverschulden beraten wir dich individuell.
Wir setzen auf schnelle und zuverlässige Hilfe. Nach deiner Kontaktaufnahme können wir oft noch am selben Tag einen Termin für die Begutachtung vereinbaren. Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden fertiggestellt. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschaden dauert es bis zu 72 Stunden.
Ein Schadensgutachten enthält eine detaillierte Beschreibung inklusive einer Fotodokumentation des Fahrzeugschadens, den Wiederbeschaffungswert, eine Wertminderung, die Reparaturkosten, die Reparatur,- und Wiederbeschaffungsdauer, den Restwert sowie eine Einschätzung des Nutzungsausfalls und Mietwagenklasse.
Ja, unbedingt! Lass dich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Du hast das Recht, einen eigenen Gutachter sowie rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um sicherzustellen, dass dein Schaden korrekt bewertet und abgewickelt wird.