FAQ
Ein Altschaden ist ein nicht reparierter Fahrzeugschaden.
Der Anspruchsberechtigte eines Fahrzeugs ist der Fahrzeugeigentümer, nicht jedoch der im Fahrzeugschein eingetragene Halter oder Versicherungsnehmer. Als Nachweis gilt der Kaufvertrag und der Fahrzeugbrief. Bei finanzierten Fahrzeugen ist die Darlehen gebende Bank Sicherungseigentümer und somit anspruchsberechtigt. Bei geleasten Fahrzeugen ist der Leasinggeber der Eigentümer und somit anspruchsberechtigt. Um im Schadensfall die Instandsetzung im eigenen Namen geltend machen zu können und um im Streitfall eine Aktivlegitimation vorlegen zu können, muss eine Freigabe beim jeweiligen Fahrzeug-Eigentümer eingeholt werden.
Bezeichnet eine rechtsichere, neutrale und unabhängige Dokumentation zur Ermittlung der Schadenshöhe bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall. Dieses Gutachten beinhaltet u.a. die folgenden Informationen: Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, Reparaturdauer, Mietwagenklasse, Dauer des Nutzungsausfalls sowie Wertminderung, Wiederbeschaffungsdauer und Restwert des Fahrzeugs. Die Kosten dafür werden von der gegnerischen Versicherung getragen.
Ein Haftpflichtschaden liegt bei Ihnen vor, wenn Sie in Verbindung mit einem Verkehrsunfall der Geschädigte sind oder Ihr Fahrzeug mutwillig beschädigt worden ist.
Dient einer vorläufigen Einschätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten, ohne dabei die Wertminderung und den Nutzungsausfall des Fahrzeugs unter Betracht zu ziehen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber zunächst selbst, kann sich diese aber i.d.R. bei einer tatsächlichen Reparatur-Abrechnung von der Kfz-Werkstatt anrechnen lassen. Vorab empfiehlt es sich Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung zu halten.
Die MwSt. wird nur dann ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 II 2 BGB) — also bei der Vorlage einer Reparaturrechnung. Die MwSt. für Dienstleistungen eines Gutachters oder Rechtsanwaltes, wird für Nichtselbständige bei einem Haftpflichtschaden von der Kfz-Versicherung beglichen. Selbständige Personen übernehmen die MwSt.-Zahlung, können diese jedoch bei Ihrem Finanzamt wieder einfordern.
Das verunfallte Fahrzeug gilt selbst nach einer fachgerechten Instandsetzung als „Unfallfahrzeug“ und weist beim Verkauf i.d.R. einen geringeren Wert auf, als ein unfallfreies Fahrzeug. Die Wertminderung gilt als finanzieller Ausgleich.
Bei einem unverschuldeten Fahrzeugschaden besteht, für die Dauer der Reparatur, das Recht auf einen Mietwagen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung. Die Mietwagenklasse richtet sich nach der Fahrzeugklasse des verunfallten Fahrzeugs. Bei älteren Fahrzeugen kann die Mietwagenklasse um ein bis zwei Klassen herabgesetzt werden.
Bei unfallbedingten Reparaturen werden oftmals Neuteile gegen Altteile oder bereits leicht beschädigte Teile ersetzt. Die NfA ist der Vorteilsausgleich (Eigenleistung) den ein Geschädigter entrichten muss, um die dadurch entstandene Wertsteigerung auszugleichen.
Dem Geschädigten obliegt eine Schadenminderungspflicht, die die Dauer der Ausfallzeit des Fahrzeugs durch eine Notreparatur reduziert. Notreparaturen werden durchgeführt, wenn Ersatzteile oder Ersatzfahrzeuge außergewöhnlich schwer zu beschaffenden sind bzw. die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit außergewöhnlich viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
Alternativ zum Mietfahrzeug kann eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch genommen werden. Diese richtet sich wie bei der Mietwagenklasse, nach der Klasse des verunfallten Fahrzeugs. Der Anspruch auf den Nutzungsausfall gilt erst nach der Fahrzeugreparatur. Die fachgerechte Reparatur lässt sich durch eine Reparaturbestätigung des KFZ-Sachverständigen oder durch die Reparaturrechnung der Werkstatt belegen.
Wiederherstellungsaufwand ist größer als Wiederbeschaffungsaufwand.
Die Reparaturbestätigung dient als Nachweis einer sach- und fachgerechten Instandsetzung des Fahrzeugs und schützt den Geschädigten außerdem vor Schwierigkeiten in Verbindung mit künftigen Unfällen, insbesondere dann, wenn die selbe Schadensstelle erneut betroffen wäre.
Fahrzeuge bis zum Alter von 2 Jahren und Firmenfahrzeuge, werden üblicherweise mit dem Regelsteuersatz bemessen (19% MwSt.); Gebrauchtfahrzeuge bis zum Alter von 5 Jahren, werden üblicherweise differenzbesteuert (2–2,4% MwSt.); ältere Fahrzeuge gelten als steuerneutral (0% MwSt.), da sie nur auf dem Privatmarkt erhältlich sind.
Eine technische Wertminderung liegt vor, wenn bei einer fachgerechten Instandsetzung der Ursprungszustand des Fahrzeugs nicht wiederhergestellt werden kann oder wenn auf Grund des geringen Fahrzeugwertes der Austausch von Fahrzeugteilen nicht gerechtfertigt wäre.
Liegt vor, wenn das Fahrzeug durch eine fachgerechte Reparatur technisch nicht mehr in den Ursprungszustand versetzt werden kann bzw. diese Reparatur wirtschaftlich nicht gerechtfertigt wäre.
Im Falle eines Teil-Kaskoschadens durch Naturphänomene wie Hagel, Überschwemmung oder Sturm sowie bei Diebstahl und einem entstehenden Brand, haben Sie den Anspruch auf Schadensersatz entsprechend Ihrer Versicherungsbedingungen. Häufig beinhaltet der Abschluss einer Teil-Kaskoversicherung Ihres Fahrzeugs eine Selbstbeteiligung. Genauere Informationen enthalten die AKBs der Versicherungsunterlagen.
Als Unfallverursacher können Sie die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs durch den Abschluss einer Voll-Kaskoversicherungspolice bei Ihrer Kfz-Versicherung im vollen Umfang geltend machen. Genauere Informationen enthalten die AKBs der Versicherungsunterlagen.
Alternativ zum Mietfahrzeug kann ein Gewerbetreibender Vorhaltekosten berechnen, sofern ihm ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht. Dient ein Firmenfahrzeug zur unmittelbaren Gewinnermittlung, können auch durch den Nutzungsausfall entgangene Gewinne sowie Kosten des nicht einsatzfähigen Fahrzeugs, geltend gemacht werden.
Ein Vorschaden ist ein reparierter Altschaden. Dabei zu unterscheiden ist von einer fachgerechten und einer ordnungsgemäßen Reparatur eines Fahrzeugschadens.
Für eine ordnungsgemäße Reparatur des Fahrzeugs, muss eine Markenwerkstatt oder ein qualifizierter Referenzbetrieb ausgewählt werden.
Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung.
Bezeichnet die voraussichtliche Dauer für den Erwerb eines Ersatzfahrzeugs am regionalen Markt. Die Wiederbeschaffungsdauer hat erst Relevanz, wenn das verunfallte Fahrzeug veräußert werden soll oder ein Totalschaden vorliegt.
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RICHTIGE VORGEHENSWEISE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL
Ein Verkehrsunfall ist für die meisten Verkehrsteilnehmer eine Ausnahmesituation, in der man sich schnell überfordert fühlen könnte. Darüber hinaus hört man immer wieder von Halbwahrheiten in Bezug auf die richtige Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall. Im Folgenden haben wir gewissenhaft für Sie recherchiert und die entscheidenden Punkte kompakt zusammengestellt.
So banal es klingt, das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall beginnt mit der Ruhe, die man unter allen Umständen bewahren sollte. Dies ist eine gute Voraussetzung für überlegtes und zielgerichtetes Handeln. Abgesehen von Ausnahmesituationen, sollten Sie als Unfallbeteiligter am Unfallort verbleiben, bis die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und Ihre Beteiligung am Unfall von der Gegenpartei durchgeführt werden konnte.
Wie sieht es bei einem Unfall aus, bei dem der Geschädigte zunächst nicht zu ermitteln ist, wie zum Beispiel bei einem Parkplatzunfall? Erst nach einer Wartezeit von mindestens 30 Minuten sollten Sie einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen, den Unfallort verlassen und anschließend die nächste Polizeidienststelle aufsuchen. Vorab ist es hilfreich sich den Ort, die Zeit, sowie das Kennzeichen des geschädigten Fahrzeugs und den Unfallhergang zu notieren. Selbstverständlich können Sie auch direkt die Polizei telefonisch kontaktieren, allerdings rückt diese für Bagatellschäden nicht immer aus oder erst nach einer langen Wartezeit.
Vorgehensweise am Unfallort
Gehen wir im Folgenden von einem Verkehrsunfall auf offener Straße aus, bei dem Schädiger und Geschädigter anwesend sind. Schalten Sie unmittelbar nach dem Unfall das Warnblinklicht und ggf. die Beleuchtung des Fahrzeugs ein und sichern im nächsten Schritt den Unfallort ab. Zum Absichern gehören unter anderem das Anlegen der Unfallweste, sowie das Aufstellen des Warndreiecks in 100m Entfernung auf Landstraßen beziehungsweise in 200m Entfernung auf Autobahnen. Kümmern Sie sich danach um eventuell verletze Personen durch Erste-Hilfe-Aktionen, das Bergen des Verletzten aus dem Gefahrenbereich und das Verständigen eines Rettungswagens.
Unter welchen Umständen sollte die Polizei verständigt werden? Immer dann, wenn schwere Sachschäden vorliegen, Verletzte oder Tote zu beklagen sind oder sich der Unfallhergang nicht einvernehmlich bestimmen lässt. Außerdem, wenn der Unfallgegner erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht und wenn es sich um ein im Ausland gemeldetes Fahrzeug oder einen ausländischen Fahrer handelt. Für alle anderen Fälle bleibt es den Unfallbeteiligten überlassen die Polizei zu verständigen. Besteht der Unfallgegner jedoch darauf, sollten Sie sich seinem Wunsch beugen und bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort verbleiben.
Außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs
Treffen keine der soeben genannten Punkte zu und einigen sich alle Unfallbeteiligten auf eine außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs in Verbindung mit einer Abwicklung über die KFZ-Versicherungen, gilt es einen von beiden Parteien unterzeichneten Unfallbericht zu erstellen. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten hierzu Unfallprotokolle zum Download im Internet an. Im Notfall reicht auch ein Schmierzettel aus, der von allen Beteiligten unterzeichnet wird.
Im Unfallbericht sollten alle geforderten Daten der Beteiligten und gegebenenfalls der, der Zeugen hinterlegt werden, wozu Name, Anschrift, amtlichen Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer gehören. Außerdem Datum und Uhrzeit des Unfalls. Jeder Beteiligte hat dabei das Recht sich Personalausweis und Fahrzeugschein der Gegenpartei zeigen zu lassen.
Beschreiben Sie anschließend in kurzen Worten den Unfallhergang, vermeiden dabei aber Schuldeingeständnisse. Dies könnte Ihnen von Ihrer KFZ-Versicherung negativ angelastet werden. Mit der Kamera oder dem Smartphone geschossene Beweisbilder erleichtern die Dokumentation des Unfalls und ermöglichen es auf das Anlegen einer handgeschriebenen Skizze zu verzichten. Konzentrieren Sie Sich beim Fotografieren auf Details wie Bremsspuren, Glassplitter und abgebrochene Teile.
Bleibt noch die Frage offen, ob die betroffenen Fahrzeuge von der Fahrbahn entfernt werden dürfen, um weiteren Gefahren aus dem Weg zu gehen und den Verkehrsfluss zu gewährleisten? Sofern es sich nicht um einen schwerwiegenden Unfall handelt (z.B. erheblicher Sachschaden oder Personenschaden), sollten Sie die Fahrbahn unverzüglich räumen. Sofern es die Verkehrssituation zulässt, empfiehlt es sich vorab beweissichernde Fotos vom Unfallort zu machen. Vor dem endgültigen Verlassen des Unfallortes muss das Fahrzeug auf seine Fahrtüchtigkeit geprüft werden und die Unfallstelle, soweit es möglich ist, von allen Unfallfolgen beseitigt worden sein.
Abwicklung des Unfalls über die Versicherung
Verständigen Sie innerhalb einer Woche Ihre Versicherung. Als Geschädigten empfehlen wir Ihnen stets selbst einen Sachverständigen und einen Anwalt für die angemessene Abwicklung des Unfalls zu konsultieren und auf die Empfehlung der gegnerischen Versicherung zu verzichten. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihnen auch angemessene Schadensersatzansprüche durch ein unabhängiges Gutachten bescheinigt werden. Die Versicherung des Schädigers ist verpflichtet damit entstehende Kosten zu begleichen.
Wir als B&B Ingenieurbüro erstellen Ihnen Ihr unabhängiges und rechtssicheres KFZ-Schadensgutachten. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können. Rufen Sie uns an!
RICHTIGE VORGEHENSWEISE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL
Ein Verkehrsunfall ist für die meisten Verkehrsteilnehmer eine Ausnahmesituation, in der man sich schnell überfordert fühlen könnte. Darüber hinaus hört man immer wieder von Halbwahrheiten in Bezug auf die richtige Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall. Im Folgenden haben wir gewissenhaft für Sie recherchiert und die entscheidenden Punkte kompakt zusammengestellt.
So banal es klingt, das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall beginnt mit der Ruhe, die man unter allen Umständen bewahren sollte. Dies ist eine gute Voraussetzung für überlegtes und zielgerichtetes Handeln. Abgesehen von Ausnahmesituationen, sollten Sie als Unfallbeteiligter am Unfallort verbleiben, bis die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und Ihre Beteiligung am Unfall von der Gegenpartei durchgeführt werden konnte.
Wie sieht es bei einem Unfall aus, bei dem der Geschädigte zunächst nicht zu ermitteln ist, wie zum Beispiel bei einem Parkplatzunfall? Erst nach einer Wartezeit von mindestens 30 Minuten sollten Sie einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen, den Unfallort verlassen und anschließend die nächste Polizeidienststelle aufsuchen. Vorab ist es hilfreich sich den Ort, die Zeit, sowie das Kennzeichen des geschädigten Fahrzeugs und den Unfallhergang zu notieren. Selbstverständlich können Sie auch direkt die Polizei telefonisch kontaktieren, allerdings rückt diese für Bagatellschäden nicht immer aus oder erst nach einer langen Wartezeit.
Vorgehensweise am Unfallort
Gehen wir im Folgenden von einem Verkehrsunfall auf offener Straße aus, bei dem Schädiger und Geschädigter anwesend sind. Schalten Sie unmittelbar nach dem Unfall das Warnblinklicht und ggf. die Beleuchtung des Fahrzeugs ein und sichern im nächsten Schritt den Unfallort ab. Zum Absichern gehören unter anderem das Anlegen der Unfallweste, sowie das Aufstellen des Warndreiecks in 100m Entfernung auf Landstraßen beziehungsweise in 200m Entfernung auf Autobahnen. Kümmern Sie sich danach um eventuell verletze Personen durch Erste-Hilfe-Aktionen, das Bergen des Verletzten aus dem Gefahrenbereich und das Verständigen eines Rettungswagens.
Unter welchen Umständen sollte die Polizei verständigt werden? Immer dann, wenn schwere Sachschäden vorliegen, Verletzte oder Tote zu beklagen sind oder sich der Unfallhergang nicht einvernehmlich bestimmen lässt. Außerdem, wenn der Unfallgegner erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht und wenn es sich um ein im Ausland gemeldetes Fahrzeug oder einen ausländischen Fahrer handelt. Für alle anderen Fälle bleibt es den Unfallbeteiligten überlassen die Polizei zu verständigen. Besteht der Unfallgegner jedoch darauf, sollten Sie sich seinem Wunsch beugen und bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort verbleiben.
Außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs
Treffen keine der soeben genannten Punkte zu und einigen sich alle Unfallbeteiligten auf eine außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs in Verbindung mit einer Abwicklung über die KFZ-Versicherungen, gilt es einen von beiden Parteien unterzeichneten Unfallbericht zu erstellen. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten hierzu Unfallprotokolle zum Download im Internet an. Im Notfall reicht auch ein Schmierzettel aus, der von allen Beteiligten unterzeichnet wird.
Im Unfallbericht sollten alle geforderten Daten der Beteiligten und gegebenenfalls der, der Zeugen hinterlegt werden, wozu Name, Anschrift, amtlichen Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer gehören. Außerdem Datum und Uhrzeit des Unfalls. Jeder Beteiligte hat dabei das Recht sich Personalausweis und Fahrzeugschein der Gegenpartei zeigen zu lassen.
Beschreiben Sie anschließend in kurzen Worten den Unfallhergang, vermeiden dabei aber Schuldeingeständnisse. Dies könnte Ihnen von Ihrer KFZ-Versicherung negativ angelastet werden. Mit der Kamera oder dem Smartphone geschossene Beweisbilder erleichtern die Dokumentation des Unfalls und ermöglichen es auf das Anlegen einer handgeschriebenen Skizze zu verzichten. Konzentrieren Sie Sich beim Fotografieren auf Details wie Bremsspuren, Glassplitter und abgebrochene Teile.
Bleibt noch die Frage offen, ob die betroffenen Fahrzeuge von der Fahrbahn entfernt werden dürfen, um weiteren Gefahren aus dem Weg zu gehen und den Verkehrsfluss zu gewährleisten? Sofern es sich nicht um einen schwerwiegenden Unfall handelt (z.B. erheblicher Sachschaden oder Personenschaden), sollten Sie die Fahrbahn unverzüglich räumen. Sofern es die Verkehrssituation zulässt, empfiehlt es sich vorab beweissichernde Fotos vom Unfallort zu machen. Vor dem endgültigen Verlassen des Unfallortes muss das Fahrzeug auf seine Fahrtüchtigkeit geprüft werden und die Unfallstelle, soweit es möglich ist, von allen Unfallfolgen beseitigt worden sein.
Abwicklung des Unfalls über die Versicherung
Verständigen Sie innerhalb einer Woche Ihre Versicherung. Als Geschädigten empfehlen wir Ihnen stets selbst einen Sachverständigen und einen Anwalt für die angemessene Abwicklung des Unfalls zu konsultieren und auf die Empfehlung der gegnerischen Versicherung zu verzichten. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihnen auch angemessene Schadensersatzansprüche durch ein unabhängiges Gutachten bescheinigt werden. Die Versicherung des Schädigers ist verpflichtet damit entstehende Kosten zu begleichen.
Wir als B&B Ingenieurbüro erstellen Ihnen Ihr unabhängiges und rechtssicheres KFZ-Schadensgutachten. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können. Rufen Sie uns an!
Ein unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich deine Interessen und erstellt ein objektives Schadensgutachten. Das ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Versicherung des Unfallgegners den Schaden in voller Höhe reguliert. Gutachter, die von Versicherungen beauftragt werden, könnten versuchen, den Schaden geringer einzuschätzen.
Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurdest, trägt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Gutachter und für deine rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt aus dem Verkehrsrecht. Es entstehen dir keine direkten Kosten. Bei Eigenverschulden oder Teilverschulden beraten wir dich individuell.
Wir setzen auf schnelle und zuverlässige Hilfe. Nach deiner Kontaktaufnahme können wir oft noch am selben Tag einen Termin für die Begutachtung vereinbaren. Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden fertiggestellt. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschaden dauert es bis zu 72 Stunden.
Ein Schadensgutachten enthält eine detaillierte Beschreibung inklusive einer Fotodokumentation des Fahrzeugschadens, den Wiederbeschaffungswert, eine Wertminderung, die Reparaturkosten, die Reparatur,- und Wiederbeschaffungsdauer, den Restwert sowie eine Einschätzung des Nutzungsausfalls und Mietwagenklasse.
Ja, unbedingt! Lass dich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Du hast das Recht, einen eigenen Gutachter sowie rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um sicherzustellen, dass dein Schaden korrekt bewertet und abgewickelt wird.