Mit unserer kostenlosen Soforthilfe stehen wir dir umgehend zur Seite, damit du wieder durchatmen kannst und sorgenfrei durch die Schadenregulierung kommst – ohne auf deinen Kosten sitzen zu bleiben.
Mit unserer kostenlosen Soforthilfe stehen wir dir umgehend zur Seite, damit du wieder durchatmen kannst und sorgenfrei durch die Schadenregulierung kommst – ohne auf deinen Kosten sitzen zu bleiben.
Vom Chaos zur Klarheit
Du erhältst klare Antworten und fühlst dich sicher, weil du genau weißt, was nach dem Unfall zu tun ist.
Keine leeren Taschen
Du kannst finanziell aufatmen, weil alle Kosten übernommen werden und du keine unerwarteten Belastungen tragen musst.
Rechte statt Rätsel
Du bekommst rechtliche Sicherheit und den vollen Durchblick – ohne Sorge, wichtige Details zu übersehen.
Mobil trotz Crash
Du bist weiterhin mobil, weil wir sofort für Ersatz sorgen und dein Alltag nicht ins Stocken gerät.
Allein war gestern
Du hast starke Partner an deiner Seite, die dir bei jedem Schritt helfen und dir den Rücken freihalten.
Hotline anrufen!
Nehme nach einem Verkehrsunfall und der Unfallaufnahme durch die Polizei direkt Kontakt zu uns auf.
Schaden aufnehmen
Wir vereinbaren gemeinsam einen Termin bei dir oder in einer Fachwerkstatt zur Schadensaufnahme.
Gutachten erstellen
Wir prüfen alle Schäden an Deinem Fahrzeug und erstellen anschließend ein rechtssicheres Unfall-Gutachten.
Rechtsanwalt Versicherung
Unter Zuhilfenahme unserer Rechtsanwälte, beantragen wir die Schadensabwicklung bei der gegnerischen Versicherung.
Auszahlung Schadensumme
Innerhalb kurzer Zeit steht Dir der Schadensbetrag zur Auszahlung oder für die Reparatur des Fahrzeugs zur Verfügung.
Dipl. Ing. Mario & Miso Boskovski
Als zertifizierte Kfz-Sachverständige und Diplom-Ingenieure unterstützen wir Unfallgeschädigte, die unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden. Wir ermitteln präzise den entstandenen Schaden und setzen uns dafür ein, dass Sie Ihre Rechte vollumfänglich durchsetzen können. Im kompletten Schadensregulierungsprozess stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite.
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VERKEHRSUNFALL IM AUSLAND – WAS TUN?
Ein Verkehrsunfall im Ausland ist für die meisten Autofahrer eine sehr unangenehme Vorstellung. Neben der Unsicherheit des richtigen Verhaltens, entsteht außerdem die Frage, wie man als Geschädigter seine Interessen durchsetzen kann. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Fakten kompakt zusammengestellt.
Vor Antritt an einen Auslandsaufenthalt mit dem eigenen Fahrzeug, wäre es ratsam einige Vorbereitungen zu treffen. Mit dazu gehört unter anderem die Ausstattung mit Warnweste für jeden Fahrzeuginsassen, Warndreieck und Verbandskasten. Informieren Sie sich auch über die Verkehrsvorschriften des Ziellandes, da diese teils erheblich von denen anderer Länder, selbst innerhalb der EU abweichen können. Auskunft darüber können Ihnen insbesondere Automobilclubs erteilen. Der ADAC veröffentlicht regelmäßig Fachartikel über spezifische Landesregelungen und bietet nach der Registrierung eine Kontaktaufnahme (Kontaktformular) zu Juristen an.
Das Mitführen der grünen Karte, die als Versicherungsnachweis dient, ist nur in einigen, hauptsächlich osteuropäischen Ländern vorgeschrieben, da das Kfz-Kennzeichen innerhalb Europas meistens als Nachweis ausreicht. Nichts desto trotz empfiehlt es sich diese grundsätzlich mit sich zu führen, da sie im Schadensfall die Abwicklung mit dem Unfallgegner wesentlich erleichtern kann. Um einen etwaigen Unfall korrekt dokumentieren zu können, bieten viele Kfz-Versicherungen und Automobilclubs den EU-Unfallbericht (Link) als Download im Internet an, der ebenfalls zur Grundausstattung gehört.
Sofern Sie planen ein Fahrzeug im Zielland zu mieten, ist es ratsam die Höhe der dort gesetzlich festgelegten Untergrenzen für die Deckung von Sach- und Personenschäden bei Unfällen zu prüfen und gegebenenfalls über die eigene Kfz-Versicherung die sogenannte Mallorca-Police abzuschließen, die eine angemessene Deckungssumme beinhaltet.
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?
Grundsätzlich treffen in den meisten Ländern die gleichen Verhaltensempfehlungen zu, wie dies auch in Deutschland der Fall ist und wir es in dem Fachartikel “Verhalten und Vorgehensweise am Unfallort“ beschrieben haben. Mit dazu gehört unter anderem das Absichern der Unfallstelle, eine ausreichende Dokumentation des Unfallhergangs und die Aufnahme der gegnerischen Fahrer- und Fahrzeugdaten.
Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen dafür, wann üblicherweise die Polizei verständigt wird. Gerade in südeuropäischen Ländern rückt diese meistens nur bei Personenschäden aus. In vielen osteuropäischen Ländern wiederum erwartet die Polizei auch bei Bagatellschäden eine Anzeige. Insbesondere in Ländern außerhalb der EU, dient die polizeiliche Dokumentation als Voraussetzung für eine versicherungstechnische Abwicklung. Es ist ratsam sich dazu vor Reiseantritt über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren und im Zweifelsfall immer die Polizei zu verständigen.
Abwicklung mit der Versicherung
Sofern Sie Geschädigter sind und Ihnen alle notwendigen, im EU-Unfallbericht geforderten Daten des Gegners vorliegen, ist der Zentralruf der Autoversicherer Ihr Ansprechpartner für die Unfallabwicklung. Dieser ermittelt für Sie den deutschen Regulierungsbeauftragten der zuständigen Versicherung im Ausland, den jede Kfz-Versicherung innerhalb der EU und einigen anderen Ländern benennen muss. Zudem sollten Sie zusätzlich Ihrer Kfz-Versicherung immer eine telefonische Information zukommen lassen. Reagiert der zuständige Regulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden, die sich Ihrer Interessen annehmen wird.
In vielen Ländern außerhalb der EU, ist die Schadensregulierung Ihres Fahrzeugs nur vor Ort möglich und sollte daher möglichst zeitnah erfolgen. Nach der Ermittlung der Schadenshöhe durch den zuständigen Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung, vermittelt Ihnen dieser eine Kfz-Werkstatt für die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Kommt es bei der Abwicklung zu Problemen oder sind Sie sich unsicher wie vorzugehen ist, kann Ihnen die ansässige deutsche Botschaft beziehungsweise das Auswärtige Amt in Deutschland die benötigte Hilfe leisten.
Wurden Sie oder Ihre Mitfahrer bei dem Unfall verletzt, wäre es empfehlenswert einen Arzt im Reiseland zu konsultieren, da ausländische Haftpflichtversicherungen deutsche ärztliche Atteste häufig nicht anerkennen. Bei schweren Unfällen oder bei Personenschäden ist es von großem Vorteil ebenso einen örtlich ansässigen und deutschsprachigen Anwalt einschalten, der Ihnen die meist komplizierte Abwicklung abnimmt – insbesondere in Ländern außerhalb der EU. Damit Ihnen nicht im Nachhinein eine unzutreffende Schuld am Unfall angelastet wird, lassen Sie sich stets alle Dokumente und Bescheinigungen ausstellen und notieren Sie sich die Namen der beteiligten Polizeibeamten und Versicherungsvertreter.
Wir als B&B Ingenieurbüro erstellen Ihnen natürlich auch bei Unfällen im Ausland Ihr unabhängiges und rechtssicheres Kfz-Schadensgutachten. Gerne helfen wir Ihnen weiter und freuen uns auf Ihren Anruf.
Für Sie wichtige Telefonnummern
Zentralruf der Autoversicherer
Tel. innerhalb Deutschlands: 0800 25 026 00
Tel. im Ausland: 040 300330300
Verkehrsopferhilfe
Tel. 030 20 20 5858
VERKEHRSUNFALL IM AUSLAND – WAS TUN?
Ein Verkehrsunfall im Ausland ist für die meisten Autofahrer eine sehr unangenehme Vorstellung. Neben der Unsicherheit des richtigen Verhaltens, entsteht außerdem die Frage, wie man als Geschädigter seine Interessen durchsetzen kann. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Fakten kompakt zusammengestellt.
Vor Antritt an einen Auslandsaufenthalt mit dem eigenen Fahrzeug, wäre es ratsam einige Vorbereitungen zu treffen. Mit dazu gehört unter anderem die Ausstattung mit Warnweste für jeden Fahrzeuginsassen, Warndreieck und Verbandskasten. Informieren Sie sich auch über die Verkehrsvorschriften des Ziellandes, da diese teils erheblich von denen anderer Länder, selbst innerhalb der EU abweichen können. Auskunft darüber können Ihnen insbesondere Automobilclubs erteilen. Der ADAC veröffentlicht regelmäßig Fachartikel über spezifische Landesregelungen und bietet nach der Registrierung eine Kontaktaufnahme (Kontaktformular) zu Juristen an.
Das Mitführen der grünen Karte, die als Versicherungsnachweis dient, ist nur in einigen, hauptsächlich osteuropäischen Ländern vorgeschrieben, da das Kfz-Kennzeichen innerhalb Europas meistens als Nachweis ausreicht. Nichts desto trotz empfiehlt es sich diese grundsätzlich mit sich zu führen, da sie im Schadensfall die Abwicklung mit dem Unfallgegner wesentlich erleichtern kann. Um einen etwaigen Unfall korrekt dokumentieren zu können, bieten viele Kfz-Versicherungen und Automobilclubs den EU-Unfallbericht (Link) als Download im Internet an, der ebenfalls zur Grundausstattung gehört.
Sofern Sie planen ein Fahrzeug im Zielland zu mieten, ist es ratsam die Höhe der dort gesetzlich festgelegten Untergrenzen für die Deckung von Sach- und Personenschäden bei Unfällen zu prüfen und gegebenenfalls über die eigene Kfz-Versicherung die sogenannte Mallorca-Police abzuschließen, die eine angemessene Deckungssumme beinhaltet.
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?
Grundsätzlich treffen in den meisten Ländern die gleichen Verhaltensempfehlungen zu, wie dies auch in Deutschland der Fall ist und wir es in dem Fachartikel “Verhalten und Vorgehensweise am Unfallort“ beschrieben haben. Mit dazu gehört unter anderem das Absichern der Unfallstelle, eine ausreichende Dokumentation des Unfallhergangs und die Aufnahme der gegnerischen Fahrer- und Fahrzeugdaten.
Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen dafür, wann üblicherweise die Polizei verständigt wird. Gerade in südeuropäischen Ländern rückt diese meistens nur bei Personenschäden aus. In vielen osteuropäischen Ländern wiederum erwartet die Polizei auch bei Bagatellschäden eine Anzeige. Insbesondere in Ländern außerhalb der EU, dient die polizeiliche Dokumentation als Voraussetzung für eine versicherungstechnische Abwicklung. Es ist ratsam sich dazu vor Reiseantritt über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren und im Zweifelsfall immer die Polizei zu verständigen.
Abwicklung mit der Versicherung
Sofern Sie Geschädigter sind und Ihnen alle notwendigen, im EU-Unfallbericht geforderten Daten des Gegners vorliegen, ist der Zentralruf der Autoversicherer Ihr Ansprechpartner für die Unfallabwicklung. Dieser ermittelt für Sie den deutschen Regulierungsbeauftragten der zuständigen Versicherung im Ausland, den jede Kfz-Versicherung innerhalb der EU und einigen anderen Ländern benennen muss. Zudem sollten Sie zusätzlich Ihrer Kfz-Versicherung immer eine telefonische Information zukommen lassen. Reagiert der zuständige Regulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden, die sich Ihrer Interessen annehmen wird.
In vielen Ländern außerhalb der EU, ist die Schadensregulierung Ihres Fahrzeugs nur vor Ort möglich und sollte daher möglichst zeitnah erfolgen. Nach der Ermittlung der Schadenshöhe durch den zuständigen Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung, vermittelt Ihnen dieser eine Kfz-Werkstatt für die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Kommt es bei der Abwicklung zu Problemen oder sind Sie sich unsicher wie vorzugehen ist, kann Ihnen die ansässige deutsche Botschaft beziehungsweise das Auswärtige Amt in Deutschland die benötigte Hilfe leisten.
Wurden Sie oder Ihre Mitfahrer bei dem Unfall verletzt, wäre es empfehlenswert einen Arzt im Reiseland zu konsultieren, da ausländische Haftpflichtversicherungen deutsche ärztliche Atteste häufig nicht anerkennen. Bei schweren Unfällen oder bei Personenschäden ist es von großem Vorteil ebenso einen örtlich ansässigen und deutschsprachigen Anwalt einschalten, der Ihnen die meist komplizierte Abwicklung abnimmt – insbesondere in Ländern außerhalb der EU. Damit Ihnen nicht im Nachhinein eine unzutreffende Schuld am Unfall angelastet wird, lassen Sie sich stets alle Dokumente und Bescheinigungen ausstellen und notieren Sie sich die Namen der beteiligten Polizeibeamten und Versicherungsvertreter.
Wir als B&B Ingenieurbüro erstellen Ihnen natürlich auch bei Unfällen im Ausland Ihr unabhängiges und rechtssicheres Kfz-Schadensgutachten. Gerne helfen wir Ihnen weiter und freuen uns auf Ihren Anruf.
Für Sie wichtige Telefonnummern
Zentralruf der Autoversicherer
Tel. innerhalb Deutschlands: 0800 25 026 00
Tel. im Ausland: 040 300330300
Verkehrsopferhilfe
Tel. 030 20 20 5858
Ein unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich deine Interessen und erstellt ein objektives Schadensgutachten. Das ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Versicherung des Unfallgegners den Schaden in voller Höhe reguliert. Gutachter, die von Versicherungen beauftragt werden, könnten versuchen, den Schaden geringer einzuschätzen.
Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurdest, trägt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Gutachter und für deine rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt aus dem Verkehrsrecht. Es entstehen dir keine direkten Kosten. Bei Eigenverschulden oder Teilverschulden beraten wir dich individuell.
Wir setzen auf schnelle und zuverlässige Hilfe. Nach deiner Kontaktaufnahme können wir oft noch am selben Tag einen Termin für die Begutachtung vereinbaren. Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden fertiggestellt. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschaden dauert es bis zu 72 Stunden.
Ein Schadensgutachten enthält eine detaillierte Beschreibung inklusive einer Fotodokumentation des Fahrzeugschadens, den Wiederbeschaffungswert, eine Wertminderung, die Reparaturkosten, die Reparatur,- und Wiederbeschaffungsdauer, den Restwert sowie eine Einschätzung des Nutzungsausfalls und Mietwagenklasse.
Ja, unbedingt! Lass dich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Du hast das Recht, einen eigenen Gutachter sowie rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um sicherzustellen, dass dein Schaden korrekt bewertet und abgewickelt wird.