Mit unserer kostenlosen Soforthilfe stehen wir dir umgehend zur Seite, damit du wieder durchatmen kannst und sorgenfrei durch die Schadenregulierung kommst – ohne auf deinen Kosten sitzen zu bleiben.
Mit unserer kostenlosen Soforthilfe stehen wir dir umgehend zur Seite, damit du wieder durchatmen kannst und sorgenfrei durch die Schadenregulierung kommst – ohne auf deinen Kosten sitzen zu bleiben.
Vom Chaos zur Klarheit
Du erhältst klare Antworten und fühlst dich sicher, weil du genau weißt, was nach dem Unfall zu tun ist.
Keine leeren Taschen
Du kannst finanziell aufatmen, weil alle Kosten übernommen werden und du keine unerwarteten Belastungen tragen musst.
Rechte statt Rätsel
Du bekommst rechtliche Sicherheit und den vollen Durchblick – ohne Sorge, wichtige Details zu übersehen.
Mobil trotz Crash
Du bist weiterhin mobil, weil wir sofort für Ersatz sorgen und dein Alltag nicht ins Stocken gerät.
Allein war gestern
Du hast starke Partner an deiner Seite, die dir bei jedem Schritt helfen und dir den Rücken freihalten.
Hotline anrufen!
Nehme nach einem Verkehrsunfall und der Unfallaufnahme durch die Polizei direkt Kontakt zu uns auf.
Schaden aufnehmen
Wir vereinbaren gemeinsam einen Termin bei dir oder in einer Fachwerkstatt zur Schadensaufnahme.
Gutachten erstellen
Wir prüfen alle Schäden an Deinem Fahrzeug und erstellen anschließend ein rechtssicheres Unfall-Gutachten.
Rechtsanwalt Versicherung
Unter Zuhilfenahme unserer Rechtsanwälte, beantragen wir die Schadensabwicklung bei der gegnerischen Versicherung.
Auszahlung Schadensumme
Innerhalb kurzer Zeit steht Dir der Schadensbetrag zur Auszahlung oder für die Reparatur des Fahrzeugs zur Verfügung.
Dipl. Ing. Mario & Miso Boskovski
Als zertifizierte Kfz-Sachverständige und Diplom-Ingenieure unterstützen wir Unfallgeschädigte, die unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden. Wir ermitteln präzise den entstandenen Schaden und setzen uns dafür ein, dass Sie Ihre Rechte vollumfänglich durchsetzen können. Im kompletten Schadensregulierungsprozess stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite.
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RICHTIGE VORGEHENSWEISE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL
Ein Verkehrsunfall ist für die meisten Verkehrsteilnehmer eine Ausnahmesituation, in der man sich schnell überfordert fühlen könnte. Darüber hinaus hört man immer wieder von Halbwahrheiten in Bezug auf die richtige Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall. Im Folgenden haben wir gewissenhaft für Sie recherchiert und die entscheidenden Punkte kompakt zusammengestellt.
So banal es klingt, das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall beginnt mit der Ruhe, die man unter allen Umständen bewahren sollte. Dies ist eine gute Voraussetzung für überlegtes und zielgerichtetes Handeln. Abgesehen von Ausnahmesituationen, sollten Sie als Unfallbeteiligter am Unfallort verbleiben, bis die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und Ihre Beteiligung am Unfall von der Gegenpartei durchgeführt werden konnte.
Wie sieht es bei einem Unfall aus, bei dem der Geschädigte zunächst nicht zu ermitteln ist, wie zum Beispiel bei einem Parkplatzunfall? Erst nach einer Wartezeit von mindestens 30 Minuten sollten Sie einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen, den Unfallort verlassen und anschließend die nächste Polizeidienststelle aufsuchen. Vorab ist es hilfreich sich den Ort, die Zeit, sowie das Kennzeichen des geschädigten Fahrzeugs und den Unfallhergang zu notieren. Selbstverständlich können Sie auch direkt die Polizei telefonisch kontaktieren, allerdings rückt diese für Bagatellschäden nicht immer aus oder erst nach einer langen Wartezeit.
Vorgehensweise am Unfallort
Gehen wir im Folgenden von einem Verkehrsunfall auf offener Straße aus, bei dem Schädiger und Geschädigter anwesend sind. Schalten Sie unmittelbar nach dem Unfall das Warnblinklicht und ggf. die Beleuchtung des Fahrzeugs ein und sichern im nächsten Schritt den Unfallort ab. Zum Absichern gehören unter anderem das Anlegen der Unfallweste, sowie das Aufstellen des Warndreiecks in 100m Entfernung auf Landstraßen beziehungsweise in 200m Entfernung auf Autobahnen. Kümmern Sie sich danach um eventuell verletze Personen durch Erste-Hilfe-Aktionen, das Bergen des Verletzten aus dem Gefahrenbereich und das Verständigen eines Rettungswagens.
Unter welchen Umständen sollte die Polizei verständigt werden? Immer dann, wenn schwere Sachschäden vorliegen, Verletzte oder Tote zu beklagen sind oder sich der Unfallhergang nicht einvernehmlich bestimmen lässt. Außerdem, wenn der Unfallgegner erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht und wenn es sich um ein im Ausland gemeldetes Fahrzeug oder einen ausländischen Fahrer handelt. Für alle anderen Fälle bleibt es den Unfallbeteiligten überlassen die Polizei zu verständigen. Besteht der Unfallgegner jedoch darauf, sollten Sie sich seinem Wunsch beugen und bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort verbleiben.
Außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs
Treffen keine der soeben genannten Punkte zu und einigen sich alle Unfallbeteiligten auf eine außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs in Verbindung mit einer Abwicklung über die KFZ-Versicherungen, gilt es einen von beiden Parteien unterzeichneten Unfallbericht zu erstellen. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten hierzu Unfallprotokolle zum Download im Internet an. Im Notfall reicht auch ein Schmierzettel aus, der von allen Beteiligten unterzeichnet wird.
Im Unfallbericht sollten alle geforderten Daten der Beteiligten und gegebenenfalls der, der Zeugen hinterlegt werden, wozu Name, Anschrift, amtlichen Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer gehören. Außerdem Datum und Uhrzeit des Unfalls. Jeder Beteiligte hat dabei das Recht sich Personalausweis und Fahrzeugschein der Gegenpartei zeigen zu lassen.
Beschreiben Sie anschließend in kurzen Worten den Unfallhergang, vermeiden dabei aber Schuldeingeständnisse. Dies könnte Ihnen von Ihrer KFZ-Versicherung negativ angelastet werden. Mit der Kamera oder dem Smartphone geschossene Beweisbilder erleichtern die Dokumentation des Unfalls und ermöglichen es auf das Anlegen einer handgeschriebenen Skizze zu verzichten. Konzentrieren Sie Sich beim Fotografieren auf Details wie Bremsspuren, Glassplitter und abgebrochene Teile.
Bleibt noch die Frage offen, ob die betroffenen Fahrzeuge von der Fahrbahn entfernt werden dürfen, um weiteren Gefahren aus dem Weg zu gehen und den Verkehrsfluss zu gewährleisten? Sofern es sich nicht um einen schwerwiegenden Unfall handelt (z.B. erheblicher Sachschaden oder Personenschaden), sollten Sie die Fahrbahn unverzüglich räumen. Sofern es die Verkehrssituation zulässt, empfiehlt es sich vorab beweissichernde Fotos vom Unfallort zu machen. Vor dem endgültigen Verlassen des Unfallortes muss das Fahrzeug auf seine Fahrtüchtigkeit geprüft werden und die Unfallstelle, soweit es möglich ist, von allen Unfallfolgen beseitigt worden sein.
Abwicklung des Unfalls über die Versicherung
Verständigen Sie innerhalb einer Woche Ihre Versicherung. Als Geschädigten empfehlen wir Ihnen stets selbst einen Sachverständigen und einen Anwalt für die angemessene Abwicklung des Unfalls zu konsultieren und auf die Empfehlung der gegnerischen Versicherung zu verzichten. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihnen auch angemessene Schadensersatzansprüche durch ein unabhängiges Gutachten bescheinigt werden. Die Versicherung des Schädigers ist verpflichtet damit entstehende Kosten zu begleichen.
Wir als B&B Ingenieurbüro erstellen Ihnen Ihr unabhängiges und rechtssicheres KFZ-Schadensgutachten. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können. Rufen Sie uns an!
RICHTIGE VORGEHENSWEISE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL
Ein Verkehrsunfall ist für die meisten Verkehrsteilnehmer eine Ausnahmesituation, in der man sich schnell überfordert fühlen könnte. Darüber hinaus hört man immer wieder von Halbwahrheiten in Bezug auf die richtige Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall. Im Folgenden haben wir gewissenhaft für Sie recherchiert und die entscheidenden Punkte kompakt zusammengestellt.
So banal es klingt, das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall beginnt mit der Ruhe, die man unter allen Umständen bewahren sollte. Dies ist eine gute Voraussetzung für überlegtes und zielgerichtetes Handeln. Abgesehen von Ausnahmesituationen, sollten Sie als Unfallbeteiligter am Unfallort verbleiben, bis die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und Ihre Beteiligung am Unfall von der Gegenpartei durchgeführt werden konnte.
Wie sieht es bei einem Unfall aus, bei dem der Geschädigte zunächst nicht zu ermitteln ist, wie zum Beispiel bei einem Parkplatzunfall? Erst nach einer Wartezeit von mindestens 30 Minuten sollten Sie einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen, den Unfallort verlassen und anschließend die nächste Polizeidienststelle aufsuchen. Vorab ist es hilfreich sich den Ort, die Zeit, sowie das Kennzeichen des geschädigten Fahrzeugs und den Unfallhergang zu notieren. Selbstverständlich können Sie auch direkt die Polizei telefonisch kontaktieren, allerdings rückt diese für Bagatellschäden nicht immer aus oder erst nach einer langen Wartezeit.
Vorgehensweise am Unfallort
Gehen wir im Folgenden von einem Verkehrsunfall auf offener Straße aus, bei dem Schädiger und Geschädigter anwesend sind. Schalten Sie unmittelbar nach dem Unfall das Warnblinklicht und ggf. die Beleuchtung des Fahrzeugs ein und sichern im nächsten Schritt den Unfallort ab. Zum Absichern gehören unter anderem das Anlegen der Unfallweste, sowie das Aufstellen des Warndreiecks in 100m Entfernung auf Landstraßen beziehungsweise in 200m Entfernung auf Autobahnen. Kümmern Sie sich danach um eventuell verletze Personen durch Erste-Hilfe-Aktionen, das Bergen des Verletzten aus dem Gefahrenbereich und das Verständigen eines Rettungswagens.
Unter welchen Umständen sollte die Polizei verständigt werden? Immer dann, wenn schwere Sachschäden vorliegen, Verletzte oder Tote zu beklagen sind oder sich der Unfallhergang nicht einvernehmlich bestimmen lässt. Außerdem, wenn der Unfallgegner erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht und wenn es sich um ein im Ausland gemeldetes Fahrzeug oder einen ausländischen Fahrer handelt. Für alle anderen Fälle bleibt es den Unfallbeteiligten überlassen die Polizei zu verständigen. Besteht der Unfallgegner jedoch darauf, sollten Sie sich seinem Wunsch beugen und bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort verbleiben.
Außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs
Treffen keine der soeben genannten Punkte zu und einigen sich alle Unfallbeteiligten auf eine außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs in Verbindung mit einer Abwicklung über die KFZ-Versicherungen, gilt es einen von beiden Parteien unterzeichneten Unfallbericht zu erstellen. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten hierzu Unfallprotokolle zum Download im Internet an. Im Notfall reicht auch ein Schmierzettel aus, der von allen Beteiligten unterzeichnet wird.
Im Unfallbericht sollten alle geforderten Daten der Beteiligten und gegebenenfalls der, der Zeugen hinterlegt werden, wozu Name, Anschrift, amtlichen Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer gehören. Außerdem Datum und Uhrzeit des Unfalls. Jeder Beteiligte hat dabei das Recht sich Personalausweis und Fahrzeugschein der Gegenpartei zeigen zu lassen.
Beschreiben Sie anschließend in kurzen Worten den Unfallhergang, vermeiden dabei aber Schuldeingeständnisse. Dies könnte Ihnen von Ihrer KFZ-Versicherung negativ angelastet werden. Mit der Kamera oder dem Smartphone geschossene Beweisbilder erleichtern die Dokumentation des Unfalls und ermöglichen es auf das Anlegen einer handgeschriebenen Skizze zu verzichten. Konzentrieren Sie Sich beim Fotografieren auf Details wie Bremsspuren, Glassplitter und abgebrochene Teile.
Bleibt noch die Frage offen, ob die betroffenen Fahrzeuge von der Fahrbahn entfernt werden dürfen, um weiteren Gefahren aus dem Weg zu gehen und den Verkehrsfluss zu gewährleisten? Sofern es sich nicht um einen schwerwiegenden Unfall handelt (z.B. erheblicher Sachschaden oder Personenschaden), sollten Sie die Fahrbahn unverzüglich räumen. Sofern es die Verkehrssituation zulässt, empfiehlt es sich vorab beweissichernde Fotos vom Unfallort zu machen. Vor dem endgültigen Verlassen des Unfallortes muss das Fahrzeug auf seine Fahrtüchtigkeit geprüft werden und die Unfallstelle, soweit es möglich ist, von allen Unfallfolgen beseitigt worden sein.
Abwicklung des Unfalls über die Versicherung
Verständigen Sie innerhalb einer Woche Ihre Versicherung. Als Geschädigten empfehlen wir Ihnen stets selbst einen Sachverständigen und einen Anwalt für die angemessene Abwicklung des Unfalls zu konsultieren und auf die Empfehlung der gegnerischen Versicherung zu verzichten. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihnen auch angemessene Schadensersatzansprüche durch ein unabhängiges Gutachten bescheinigt werden. Die Versicherung des Schädigers ist verpflichtet damit entstehende Kosten zu begleichen.
Wir als B&B Ingenieurbüro erstellen Ihnen Ihr unabhängiges und rechtssicheres KFZ-Schadensgutachten. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können. Rufen Sie uns an!
Ein unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich deine Interessen und erstellt ein objektives Schadensgutachten. Das ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Versicherung des Unfallgegners den Schaden in voller Höhe reguliert. Gutachter, die von Versicherungen beauftragt werden, könnten versuchen, den Schaden geringer einzuschätzen.
Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurdest, trägt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Gutachter und für deine rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt aus dem Verkehrsrecht. Es entstehen dir keine direkten Kosten. Bei Eigenverschulden oder Teilverschulden beraten wir dich individuell.
Wir setzen auf schnelle und zuverlässige Hilfe. Nach deiner Kontaktaufnahme können wir oft noch am selben Tag einen Termin für die Begutachtung vereinbaren. Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden fertiggestellt. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschaden dauert es bis zu 72 Stunden.
Ein Schadensgutachten enthält eine detaillierte Beschreibung inklusive einer Fotodokumentation des Fahrzeugschadens, den Wiederbeschaffungswert, eine Wertminderung, die Reparaturkosten, die Reparatur,- und Wiederbeschaffungsdauer, den Restwert sowie eine Einschätzung des Nutzungsausfalls und Mietwagenklasse.
Ja, unbedingt! Lass dich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Du hast das Recht, einen eigenen Gutachter sowie rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um sicherzustellen, dass dein Schaden korrekt bewertet und abgewickelt wird.