Reparatur nach Herstellervorgaben in Fachwerkstätten

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Werkstatt ist nicht gleich Werkstatt. Die Reparatur eines Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall in einer beliebigen Kfz-Werkstatt, zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. Erfahren Sie in diesem Artikel auf was Sie bei der Reparatur Ihres Fahrzeugs unbedingt achten müssen. 

Um den Wert Ihres Fahrzeugs und Garantieleistungen beizubehalten, sowie die maximale Sicherheit der Fahrzeuginsassen sicherzustellen, ist bekanntermaßen die Einhaltung aller Inspektionstermine sowie alle Reparaturen nach Herstellervorgaben notwendig. Hierbei definiert der Hersteller des Fahrzeugs wie und wann Komponenten (Filter, Zahnriemen, Zündkerzen etc.), Baugruppen und Betriebsmittel kontrolliert und getauscht werden müssen.

Ebenso ist für eine sach- und fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall, die Reparatur in einem zertifizierten Kfz-Fachbetrieb für den Werterhalt und die Sicherheit maßgeblich. Fahrzeuginsassen müssen sich dann bei einem erneuten Unfall keine Sorgen um Leib und Leben machen, da das Fahrzeug dem originalen Sicherheitsmaßstab entspricht. Zwar wird von den Kfz-Versicherungen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten vorausgesetzt, dies darf jedoch niemals auf Kosten der Sicherheit gehen.

Ihr gesetzliches Recht nach einem Verkehrsunfall

Die Wiederherstellung des Ursprungszustands (BGB §249) des Fahrzeugs, muss ohne technischen oder wirtschaftlichen Nachteil für den Unfallgeschädigten durchgeführt werden, was ebenso für eine fiktive Abrechnung gilt. Ein zertifizierter Kfz-Fachbetrieb besitzt die qualitative und quantitative Ausrüstung zur rechtmäßig garantierten Instandsetzung des ursprünglichen Fahrzeugzustands und steht einem Unfallgeschädigten unabhängig vom Alter des Fahrzeugs zu. Insbesondere für den Wiederverkaufswert und die Sicherheit, ist die Reparatur nach Herstellervorgaben in einem Fachbetrieb ausschlaggebend.

Fahrzeuge, die nicht älter als 3 Jahre sind, haben bereits auf Grund der Werksgarantie das Recht auf die Reparatur in einer markengebundenen Kfz-Werkstatt, was durch den Nachweis eines lückenlos geführten Checkhefts, sowie durch den Nachweis der Inspektionen und Reparaturen in Markenwerkstätten sogar um mehrere Jahre erweitert werden kann. Achten Sie insbesondere bei Leasingfahrzeugen oder Fahrzeugen auf Finanzierungsbasis auf Hinweise zu vorgeschriebenen Werkstätten oder Schadensregulierungsprozessen, damit der Fahrzeugwert nach einer Instandsetzung beibehalten werden kann bzw. ihnen keine unerwarteten Rechnungsstellungen seitens des Fahrzeugeigentümers bei der Rückgabe auferlegt werden. Bei unsachgemäßen oder nicht fachgerechten Reparaturen kann der Fahrzeugeigentümer die Erstattung der gesamten Reparaturrechnung von Ihnen einfordern bzw. die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung abziehen, obwohl bereits repariert wurde.

Woran ist eine Fachwerkstatt zu erkennen?

Eine Fachwerkstatt ist durch Fachverbände wie z.B. EUROGARANT ausgezeichnet oder mit dem Gütesiegel “Karosserie bzw. Lackierfachbetrieb” zertifiziert. Durch die Zertifizierungen werden die Fachkenntnisse des Werkstattpersonals durch Weiterbildungen sowie eine Ausrüstung mit vorgeschriebenen Werkzeugen sichergestellt, wozu u.a. ein separater Arbeitsbereich für Aluminiuminstandsetzung gehört. Die alleinige Kennzeichnung „Meisterbetrieb“ für eine Kfz-Werkstatt, ist für eine rechtssichere Reparatur nach Herstellervorgaben nicht ausreichend.

Achten Sie daher auf Hinweise für Betriebe ohne Qualifizierung, die häufig schon an zu geringen Stundenverrechnungssätzen von weit unter 110€ in der Schadenskalkulation (SVS) zu erkennen sind. Zur Orientierung erhebt die DEKRA jedes Jahr die durchschnittlichen SVS von qualifizierten Kfz-Fachbetrieben (www.dekra.de) in Ihrer Gegend. Prüfen Sie nach einer Reparatur außerdem die Reparaturrechnung auf den Hinweis einer Instandsetzung nach Herstellervorgaben. Dadurch wird die Gewährleistung der sach- und fachgerechten Reparatur bestätigt.

Lassen Sie sich auch nicht von vielversprechenden Werbeslogans seitens der Gutachter und Werkstätten irreführen. Aussagen wie “wir sind Versicherungslieblinge”, “Versicherungen arbeiten gerne mit uns zusammen” oder “wir machen auch Kaskoschäden”, deuten nicht zwangsläufig auf eine unabhängige und fachgerechte Instandsetzung nach Herstellervorgaben hin, sondern vielmehr auf ein Entgegenkommen der Kfz-Versicherungen für eine schnellere Schadensregulierung in deren Sinne.

EUROGARANT Werkstattsuche: LINK: www.eurogarant.de

Werkstattsuche Karosserie bzw. Lackierfachbetrieb: www.zkf.de

Hindernisse bei der Abrechnung durch Versicherungen

Häufig erkennen Versicherungen eine Reparatur nach Herstellervorgaben auf Grund der deutlich teureren Instandsetzung nicht direkt an. So wird in den Herstellervorgaben z.B. festgestellt ab wann ein Bauteil ersetzt und nicht nur instandgesetzt werden muss. Ebenso wird auch der achsweise Austausch von Fahrwerksteilen wie Reifen, Bremsen und Querlenkerlagerung vorgeschrieben, was Versicherungen im ersten Schritt zu Unrecht ablehnen. Zusätzlich wird die Bearbeitungszeit deutlich hinausgezögert oder einzelne Punkte der Reparaturkalkulation von Prüfgesellschaften gekürzt (siehe dazu unseren Artikel: Streichquartett der Kfz-Versicherungen).

Das B&B Ingenieurbüro kennt diese und weitere Fallstricke bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls und hilft Ihnen gerne bei der Bewältigung sämtlicher Hürden zur Durchsetzung Ihres gesetzlichen zustehenden Rechts.