Streichquartett der Kfz-Versicherungen

Das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme von Kfz-Versicherungen, soll Geschädigten eine finanzielle Absicherung im Schadensfall bieten. Das daraus resultierende Vertrauen in die Versicherungen wird in den letzten Jahren immer wieder durch rigide Schadenabwicklungen erschüttert. Versicherer nehmen willkürliche Streichungen in Schadengutachten vor, sodass Versicherungsnehmer nicht zu ihrem vollständig zustehenden Schadensersatzanspruch gelangen. Bei jährlich rund 3,5 Millionen Haftpflichtschäden mit einem Volumen von ~9,3 Milliarden Euro, rechnet sich das Streichkonzert für die Versicherer.

Schadengutachten werden hierbei inzwischen an externe Prüfgesellschaften weitergegeben, die durch eine standardisierte Software willkürlich Streichungen vornehmen. Schnell kommen dabei mehrere hundert Euro zusammen, die Ihnen vom Regulierungsbetrag abgezogen werden. Beliebte Streichpositionen sind hierbei insbesondere Werkstatt-Leistungen, die auf Grundlage von billigen Konkurrenzpreisen ermittelt werden. Dazu zählt u.a. die grundsätzliche Höhe der Stundenverrechnungssätze von markengebundenen und zertifizierten Werkstätten, entstehende Nebenkosten zur fachmännischen Instandsetzung und sonstige Arbeitspositionen.

Die externen Prüfgesellschaften sehen sich die Unfallwagen meist nicht einmal an, sondern definieren nur wie viel ein Schaden im Schnitt kosten darf. Im Anschluss werden gerne rigoros die Kosten für die Fahrzeugverbringung, Ersatzteile und diverse Lackierpositionen (Beilackierung, Lackmaterial, Farbmuster und Farbtonfindung) gestrichen. Nichtstreichbare Positionen wie z.B. die entstandene Wertminderung des Fahrzeugs, der Wiederbeschaffungswert, die Reparaturdauer und der Restwert werden pauschal angezweifelt und mit einem geringeren Wert beziffert, indem z.B. der Restwert anhand eines bundesweiten Angebotsradius ermittelt wird, anstatt wie üblich anhand des Lokalen.

Durch die Anlastung der Regelbesteuerung von 19% MwSt., statt der Nutzung der Differenzbesteuerung mit 2,4% für ältere Fahrzeuge, wird der zu erstattende Gesamtbetrag nochmals erheblich verringert. In einigen Fällen lohnt sich für die Versicherer wiederum eine strategische Anhebung der Reparaturkosten, wenn dadurch das Fahrzeug rein rechnerisch zu einem wirtschaftlichen Totalschaden wird.

Eine weitere Masche von Versicherungen ist das systematische Hinauszögern der Unfallregulierung, bis der Geschädigte mürbegemacht worden ist. Autofahrer scheuen in solchen Fällen häufig den Gang zum Kadi, sodass sich dieses Verhalten für Versicherungen mehr und mehr lohnt.

Zweiter Gutachter wird eingeschaltet

Bei hohen Schadenssummen sind Versicherungen geneigt einen zweiten Gutachter zur Schadenaufnahme zu beauftragen, der im Sinne der Versicherung einen deutlich geringen Schadenwert ermittelt, als dies der unabhängige Sachverständige getan hat. Dieses alternative Gutachten wird dem unabhängigen Gutachten gegenübergestellt, um die vermeintlich zu hohe Schadensumme zu begründen. Der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige wird dadurch zum Abgeben einer Stellungnahme gedrängt, die beim Versicherer mitunter nur zu einer Annäherung in der Schadenssumme führt. Erst mit der Androhung einer gerichtlichen Klage, ziehen Versicherer die Vorwürfe einer zu hoch ermittelten Schadenssumme zurück.

Versicherungsnehmer werden außerdem im Schadenfall mit pfiffigen Werbeslogans geködert („Schadenregulierung in einem Rutsch”), die eine schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung suggerieren, ohne das ein Eigeneinsatz erforderlich zu sein scheint. Diese Praxis wird unter der wohlklingenden Bezeichnung „Aktives Schadenmanagement“ von Versicherern verkauft. Die Folge ist, dass Ihnen abhängige Gutachter vermittelt werden, die stets im Sinne der Versicherungen agieren und den Auszahlungsbetrag möglichst geringhalten. Üblicherweise wird z.B. bei einem Fahrzeug mit Totalschaden ein wesentlich höherer Restwert festgehalten, der am Ende die Höhe der Auszahlung automatisch herabsetzt.

Notwendigkeit eines Rechtsanwalts

An dieser Stelle zeigt sich die absolute Notwendigkeit eines Rechtsanwalts, der Ihnen als Geschädigter rechtlich zusteht und dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Dieser zeigt Ihnen nicht nur die Ihnen zustehenden Rechte auf, sondern übernimmt auch die gesamte Kommunikation mit der zuständigen Kfz-Versicherung. Müssen trotz dieser Abschreckungsmaßnahme gerichtliche Schritte eingeleitet werden, ziehen sich Versicherer meistens freiwillig zurück und erfüllen die Ihnen zustehenden Rechte.

Im Falle eines tatsächlichen gerichtlichen Streitfalls, zeigt sich wiederum die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung, die die gesamten Gerichtskosten übernimmt. Versicherungsgeber spekulieren nämlich auf das Fehlen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung seitens des Geschädigten, sodass die Hürde einer Klage umso höher ausfällt. Sollten Sie bei Eintritt eines Verkehrsunfalls noch keine solche Versicherung abgeschlossen haben, bietet Ihnen die ARAG in Verbindung mit Haftpflichtfällen, den Abschluss einer nachträglichen Police.
Wir als B&B Ingenieurbüro agieren als unabhängige Kfz-Sachverständige, die im Schadensfall die gesamte Abwicklung übernehmen und Ihnen so zur Einforderung des maximal zustehenden Schadensersatzanspruchs verhelfen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!