Verkehrsunfall im Ausland – was tun?
Ein Verkehrsunfall im Ausland ist für die meisten Autofahrer eine sehr unangenehme Vorstellung. Neben der Unsicherheit des richtigen Verhaltens, entsteht außerdem die Frage, wie man als Geschädigter seine Interessen durchsetzen kann. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Fakten kompakt zusammengestellt.
Vor Antritt an einen Auslandsaufenthalt mit dem eigenen Fahrzeug, wäre es ratsam einige Vorbereitungen zu treffen. Mit dazu gehört unter anderem die Ausstattung mit Warnweste für jeden Fahrzeuginsassen, Warndreieck und Verbandskasten. Informieren Sie sich auch über die Verkehrsvorschriften des Ziellandes, da diese teils erheblich von denen anderer Länder, selbst innerhalb der EU abweichen können. Auskunft darüber können Ihnen insbesondere Automobilclubs erteilen. Der ADAC veröffentlicht regelmäßig Fachartikel über spezifische Landesregelungen und bietet nach der Registrierung eine Kontaktaufnahme (Kontaktformular) zu Juristen an.
Das Mitführen der grünen Karte, die als Versicherungsnachweis dient, ist nur in einigen, hauptsächlich osteuropäischen Ländern vorgeschrieben, da das Kfz-Kennzeichen innerhalb Europas meistens als Nachweis ausreicht. Nichts desto trotz empfiehlt es sich diese grundsätzlich mit sich zu führen, da sie im Schadensfall die Abwicklung mit dem Unfallgegner wesentlich erleichtern kann. Um einen etwaigen Unfall korrekt dokumentieren zu können, bieten viele Kfz-Versicherungen und Automobilclubs den EU-Unfallbericht (Link) als Download im Internet an, der ebenfalls zur Grundausstattung gehört.
Sofern Sie planen ein Fahrzeug im Zielland zu mieten, ist es ratsam die Höhe der dort gesetzlich festgelegten Untergrenzen für die Deckung von Sach- und Personenschäden bei Unfällen zu prüfen und gegebenenfalls über die eigene Kfz-Versicherung die sogenannte Mallorca-Police abzuschließen, die eine angemessene Deckungssumme beinhaltet.
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?
Grundsätzlich treffen in den meisten Ländern die gleichen Verhaltensempfehlungen zu, wie dies auch in Deutschland der Fall ist und wir es in dem Fachartikel “Verhalten und Vorgehensweise am Unfallort“ beschrieben haben. Mit dazu gehört unter anderem das Absichern der Unfallstelle, eine ausreichende Dokumentation des Unfallhergangs und die Aufnahme der gegnerischen Fahrer- und Fahrzeugdaten.
Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen dafür, wann üblicherweise die Polizei verständigt wird. Gerade in südeuropäischen Ländern rückt diese meistens nur bei Personenschäden aus. In vielen osteuropäischen Ländern wiederum erwartet die Polizei auch bei Bagatellschäden eine Anzeige. Insbesondere in Ländern außerhalb der EU, dient die polizeiliche Dokumentation als Voraussetzung für eine versicherungstechnische Abwicklung. Es ist ratsam sich dazu vor Reiseantritt über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren und im Zweifelsfall immer die Polizei zu verständigen.
Abwicklung mit der Versicherung
Sofern Sie Geschädigter sind und Ihnen alle notwendigen, im EU-Unfallbericht geforderten Daten des Gegners vorliegen, ist der Zentralruf der Autoversicherer Ihr Ansprechpartner für die Unfallabwicklung. Dieser ermittelt für Sie den deutschen Regulierungsbeauftragten der zuständigen Versicherung im Ausland, den jede Kfz-Versicherung innerhalb der EU und einigen anderen Ländern benennen muss. Zudem sollten Sie zusätzlich Ihrer Kfz-Versicherung immer eine telefonische Information zukommen lassen. Reagiert der zuständige Regulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden, die sich Ihrer Interessen annehmen wird.
In vielen Ländern außerhalb der EU, ist die Schadensregulierung Ihres Fahrzeugs nur vor Ort möglich und sollte daher möglichst zeitnah erfolgen. Nach der Ermittlung der Schadenshöhe durch den zuständigen Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung, vermittelt Ihnen dieser eine Kfz-Werkstatt für die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Kommt es bei der Abwicklung zu Problemen oder sind Sie sich unsicher wie vorzugehen ist, kann Ihnen die ansässige deutsche Botschaft beziehungsweise das Auswärtige Amt in Deutschland die benötigte Hilfe leisten.
Wurden Sie oder Ihre Mitfahrer bei dem Unfall verletzt, wäre es empfehlenswert einen Arzt im Reiseland zu konsultieren, da ausländische Haftpflichtversicherungen deutsche ärztliche Atteste häufig nicht anerkennen. Bei schweren Unfällen oder bei Personenschäden ist es von großem Vorteil ebenso einen örtlich ansässigen und deutschsprachigen Anwalt einschalten, der Ihnen die meist komplizierte Abwicklung abnimmt – insbesondere in Ländern außerhalb der EU. Damit Ihnen nicht im Nachhinein eine unzutreffende Schuld am Unfall angelastet wird, lassen Sie sich stets alle Dokumente und Bescheinigungen ausstellen und notieren Sie sich die Namen der beteiligten Polizeibeamten und Versicherungsvertreter.
Wir als B&B Ingenieurbüro erstellen Ihnen natürlich auch bei Unfällen im Ausland Ihr unabhängiges und rechtssicheres Kfz-Schadensgutachten. Gerne helfen wir Ihnen weiter und freuen uns auf Ihren Anruf.
Für Sie wichtige Telefonnummern
Zentralruf der Autoversicherer
Tel. innerhalb Deutschlands: 0800 25 026 00
Tel. im Ausland: 040 300330300
Verkehrsopferhilfe
Tel. 030 20 20 5858