Richtige Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall ist für die meisten Verkehrsteilnehmer eine Ausnahmesituation, in der man sich schnell überfordert fühlen könnte. Darüber hinaus hört man immer wieder von Halbwahrheiten in Bezug auf die richtige Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall. Im Folgenden haben wir gewissenhaft für Sie recherchiert und die entscheidenden Punkte kompakt zusammengestellt.
So banal es klingt, das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall beginnt mit der Ruhe, die man unter allen Umständen bewahren sollte. Dies ist eine gute Voraussetzung für überlegtes und zielgerichtetes Handeln. Abgesehen von Ausnahmesituationen, sollten Sie als Unfallbeteiligter am Unfallort verbleiben, bis die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und Ihre Beteiligung am Unfall von der Gegenpartei durchgeführt werden konnte.
Wie sieht es bei einem Unfall aus, bei dem der Geschädigte zunächst nicht zu ermitteln ist, wie zum Beispiel bei einem Parkplatzunfall? Erst nach einer Wartezeit von mindestens 30 Minuten sollten Sie einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen, den Unfallort verlassen und anschließend die nächste Polizeidienststelle aufsuchen. Vorab ist es hilfreich sich den Ort, die Zeit, sowie das Kennzeichen des geschädigten Fahrzeugs und den Unfallhergang zu notieren. Selbstverständlich können Sie auch direkt die Polizei telefonisch kontaktieren, allerdings rückt diese für Bagatellschäden nicht immer aus oder erst nach einer langen Wartezeit.
Vorgehensweise am Unfallort
Gehen wir im Folgenden von einem Verkehrsunfall auf offener Straße aus, bei dem Schädiger und Geschädigter anwesend sind. Schalten Sie unmittelbar nach dem Unfall das Warnblinklicht und ggf. die Beleuchtung des Fahrzeugs ein und sichern im nächsten Schritt den Unfallort ab. Zum Absichern gehören unter anderem das Anlegen der Unfallweste, sowie das Aufstellen des Warndreiecks in 100m Entfernung auf Landstraßen beziehungsweise in 200m Entfernung auf Autobahnen. Kümmern Sie sich danach um eventuell verletze Personen durch Erste-Hilfe-Aktionen, das Bergen des Verletzten aus dem Gefahrenbereich und das Verständigen eines Rettungswagens.
Unter welchen Umständen sollte die Polizei verständigt werden? Immer dann, wenn schwere Sachschäden vorliegen, Verletzte oder Tote zu beklagen sind oder sich der Unfallhergang nicht einvernehmlich bestimmen lässt. Außerdem, wenn der Unfallgegner erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht und wenn es sich um ein im Ausland gemeldetes Fahrzeug oder einen ausländischen Fahrer handelt. Für alle anderen Fälle bleibt es den Unfallbeteiligten überlassen die Polizei zu verständigen. Besteht der Unfallgegner jedoch darauf, sollten Sie sich seinem Wunsch beugen und bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort verbleiben.
Außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs
Treffen keine der soeben genannten Punkte zu und einigen sich alle Unfallbeteiligten auf eine außerpolizeiliche Klärung des Unfallhergangs in Verbindung mit einer Abwicklung über die KFZ-Versicherungen, gilt es einen von beiden Parteien unterzeichneten Unfallbericht zu erstellen. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten hierzu Unfallprotokolle zum Download im Internet an. Im Notfall reicht auch ein Schmierzettel aus, der von allen Beteiligten unterzeichnet wird.
Im Unfallbericht sollten alle geforderten Daten der Beteiligten und gegebenenfalls der, der Zeugen hinterlegt werden, wozu Name, Anschrift, amtlichen Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer gehören. Außerdem Datum und Uhrzeit des Unfalls. Jeder Beteiligte hat dabei das Recht sich Personalausweis und Fahrzeugschein der Gegenpartei zeigen zu lassen.
Beschreiben Sie anschließend in kurzen Worten den Unfallhergang, vermeiden dabei aber Schuldeingeständnisse. Dies könnte Ihnen von Ihrer KFZ-Versicherung negativ angelastet werden. Mit der Kamera oder dem Smartphone geschossene Beweisbilder erleichtern die Dokumentation des Unfalls und ermöglichen es auf das Anlegen einer handgeschriebenen Skizze zu verzichten. Konzentrieren Sie Sich beim Fotografieren auf Details wie Bremsspuren, Glassplitter und abgebrochene Teile.
Bleibt noch die Frage offen, ob die betroffenen Fahrzeuge von der Fahrbahn entfernt werden dürfen, um weiteren Gefahren aus dem Weg zu gehen und den Verkehrsfluss zu gewährleisten? Sofern es sich nicht um einen schwerwiegenden Unfall handelt (z.B. erheblicher Sachschaden oder Personenschaden), sollten Sie die Fahrbahn unverzüglich räumen. Sofern es die Verkehrssituation zulässt, empfiehlt es sich vorab beweissichernde Fotos vom Unfallort zu machen. Vor dem endgültigen Verlassen des Unfallortes muss das Fahrzeug auf seine Fahrtüchtigkeit geprüft werden und die Unfallstelle, soweit es möglich ist, von allen Unfallfolgen beseitigt worden sein.
Abwicklung des Unfalls über die Versicherung
Verständigen Sie innerhalb einer Woche Ihre Versicherung. Als Geschädigten empfehlen wir Ihnen stets selbst einen Sachverständigen und einen Anwalt für die angemessene Abwicklung des Unfalls zu konsultieren und auf die Empfehlung der gegnerischen Versicherung zu verzichten. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihnen auch angemessene Schadensersatzansprüche durch ein unabhängiges Gutachten bescheinigt werden. Die Versicherung des Schädigers ist verpflichtet damit entstehende Kosten zu begleichen.
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