Abrechnungsformen und Szenarien in der Schadenregulierung

Nach einem Verkehrsunfall mit einem Fahrzeugschaden, haben Sie als Geschädigter das Recht der Wiederherstellung des zuvor bestandenen wirtschaftlichen Zustands. Die Schadenshöhe und der Wert des beschädigten Fahrzeugs beeinflussen die Art der Schadensregulierung bzw. die Einstufung des Schadens in Reparaturschaden, wirtschaftlicher Totalschaden oder tatsächlichem Totalschaden und somit die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche.

Ausgangspunkt bildet dabei jeweils die Schadenkalkulation des zugezogenen Sachverständigen, unabhängig davon ob dieser von Ihnen beauftragt wurde oder versicherungsabhängig agiert. Der Sachverständige ermittelt die Reparaturkosten (RK), den Wiederbeschaffungswert (WBW), den Restwert (RW) und die Wertminderung (WM) des beschädigten Fahrzeugs, sowie den Wiederherstellungsaufwand (WHA; Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung) und den Wiederbeschaffungsaufwand (WBA; Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert). Diese Variablen führen letztendlich zu vier möglichen Szenarien und den daraus resultierenden unterschiedlichen Abrechnungsformen.

Szenario 1: In den häufigsten Fällen liegen die vom Gutachter kalkulierten Reparaturkosten eines Fahrzeugschadens unterhalb des Wiederbeschaffungsaufwands, sodass Sie sich zwischen der Reparatur in einer Kfz-Werkstatt oder einer fiktiven Auszahlung der Schadenshöhe entscheiden können. Bei der Wahl einer fiktiven Abrechnung erhalten Sie jedoch nur die fiktiven Nettoreparaturkosten.

Szenario 2: Sofern der Fahrzeugschaden (Summe aus Bruttoreparaturkosten und Wertminderung) über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegt, jedoch unterhalb des Wiederbeschaffungswertes, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden bzw. von einem sogenannten unter 100%-Fall. Als Geschädigter erhalten Sie den Ersatz der Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes und das unabhängig davon, ob Sie den Schaden vollständig, teilweise oder gar nicht reparieren lassen. Allerdings sind Sie verpflichtet das Fahrzeug mindestens 6 Monate nach dem Unfall weiter zu nutzen.

Szenario 3: Übersteigt der Fahrzeugschaden hingegen den ermittelten Wiederbeschaffungswert, liegt ein tatsächlicher Totalschaden vor. Dennoch wird zwischen zwei Kalkulationsspannen differenziert, nämlich dem Toleranzbereich von 100% bis 130% und dem Bereich über 130% des Fahrzeugschadens im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert. Innerhalb der zuerst genannten Spanne werden dem Geschädigten die Kosten der Reparatur vollständig erstattet, sofern diese sach- und fachgerecht und in dem vom Sachverständigen definierten Umfang durchgeführt wird. Außerdem liegt auch hierbei die Voraussetzung einer 6-monatigen Weiternutzung des Fahrzeugs vor. Eine fiktive Abrechnung hingegen erfolgt nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands.

Szenario 4: Im dem für den Geschädigten ungünstigen Fall liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten über 130% des Wiederbeschaffungswertes, was zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands führt. Nur unter ganz bestimmten besonderen Voraussetzungen werden die tatsächlich entstandenen und konkret nachweisbaren Reparaturkosten ebenfalls erstattet. Hierfür muss das Fahrzeug wiederum mindestens 6 Monate weitergenutzt und die Reparatur sach- und fachgerecht den Vorgaben des Gutachters entsprechend ausgeführt werden. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Reparatur nicht unwirtschaftlich war, zum Beispiel durch die Verwendung von Gebrauchtteilen, den Einsatz einer Eigenleistung oder dem Erhalt eines Werkstattrabats.

Mit diesem Fachartikel kann nur ein Überblick über die gängigen Vorgänge der Schadensregulierung gegeben werden. Darüber hinaus kommt es gelegentlich zu Sonderfällen in der Abrechnung. Daher und auf Grund des hohen Streitpotentials, dass sich aus den wirtschaftlichen Interessen der Versicherungen ergibt, empfiehlt sich die Beratung durch unabhängige Sachverständige und Rechtsanwälte. Das B&B Ingenieurbüro steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Quellenangaben:
Rechtsanwälte Bielefeld
Recht und Rad
BLD