Ein unverschuldeter Verkehrsunfall kann erhebliche finanzielle Folgen für die Geschädigten haben. Es ist daher von großer Bedeutung, den Wert des beschädigten Fahrzeugs so hoch wie möglich zu halten, um eine angemessene Schadensregulierung sicherzustellen. Insbesondere wenn die Schadenhöhe den Wert des Fahrzeugs annähernd erreicht oder übersteigt, sprechen wir von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In solchen Fällen ist der Fahrzeugwert entscheidend für die Schadensregulierung. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Maßnahmen aus Sicht eines KFZ-Sachverständigen, um den Wert des Fahrzeugs zu erhalten und die Bedingungen für eine höhere Schadensregulierung im Falle eines Unfallschadens zu erfüllen.

Besitzstand:

Wenn Sie Erstbesitzer des Fahrzeugs sind, können Sie den höchsten Fahrzeugwert geltend machen. Wertminderungen für nachfolgende Besitzer werden anteilmäßig abgezogen. Dies bedeutet, dass der Erstbesitzer in der Regel weniger Wertminderung hinnehmen muss als nachfolgende Besitzer.

Wartungszustand:

Regelmäßige Inspektionen gemäß den Herstellervorgaben sind entscheidend. Ein lückenloses Scheckheft ist ein starker Hinweis darauf, dass Sie im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls eine Markenwerkstatt aufsuchen würden. Dadurch ist es möglich, bei Fahrzeugen bis zu 8 Jahren die höheren Reparaturstundensätze des Herstellers für die Wiederherstellung des Fahrzeugs anzusetzen.

Nutzungszustand und TÜV-Stand:

Ein kürzlich durchgeführter TÜV-Check signalisiert, dass keine dringenden Maßnahmen erforderlich sind, da das Fahrzeug vom Prüfgutachter überprüft wurde. Der Zustand und die Nutzung des Fahrzeugs, wie beispielsweise die Unterbringung in einer Garage, Nichtraucherfahrzeug, kein Anhängerbetrieb oder keine Nutzung auf Baustellen, können den Wert beeinflussen. Der Nutzungszustand kann zu Wertminderungen oder Aufwertungen führen.

Reparierte Beschädigungen bzw. Vorschäden:

Reparaturen von Schäden sollten in einer Markenwerkstatt nach Herstellervorgaben durchgeführt werden. Dadurch wird der geringste Abzug (Wertminderung) für reparierte Vorschäden angesetzt. Reparaturen in qualifizierten und zertifizierten Werkstätten sind ebenfalls akzeptabel, können jedoch eine geringere Wertminderung ergeben. Wenn kein Nachweis für die Reparatur erbracht werden kann, führt dies zu einer höheren Wertminderung. Bei einer Fahrzeugbewertung nach einer Reparatur ist auch eine Merkantile Wertminderung zu berücksichtigen, die den Fahrzeugwert mindert.

Unreparierte Beschädigungen bzw. Schäden:

Es wird unterschieden, ob der unreparierte Schaden an der neuen Unfallstelle auftritt oder nicht. Wenn er nicht neu beschädigte Bauteile betrifft, ist dies weniger gravierend und führt nur zu einer Wertminderung. Wenn jedoch eine nicht reparierte Beschädigung an der Unfallstelle vorliegt, wird der alte Schaden anteilig für die neue Reparatur berücksichtigt, dies nennt sich „Neu für Alt Abzug“. Es ist wichtig zu beachten, dass die neue Beschädigung einen größeren wirtschaftlichen Schaden darstellen muss, damit dieser Abzug in Betracht gezogen wird. Wenn der alte Schaden größer ist als der neue, wird das Bauteil in der Schadenskalkulation nicht berücksichtigt.

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Die Werterhaltung eines Fahrzeugs im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls erfordert sorgfältige Planung und Maßnahmen. Durch den Erstbesitz, regelmäßige Wartung, den richtigen Nutzungszustand und die Auswahl qualifizierter Werkstätten können Geschädigte den Wert ihres Fahrzeugs maximieren und eine gerechte Schadensregulierung sicherstellen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

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Unverschuldete Verkehrsunfälle sind leider allzu häufig, und sie können für die Geschädigten erhebliche finanzielle und rechtliche Herausforderungen darstellen. Die Versicherungen der zahlenden Seite sind bekannt dafür, Schäden möglichst gering zu halten, oft auf Kosten der Geschädigten. In diesem Artikel werden die wichtigsten vorbereitenden Maßnahmen erläutert, die Geschädigte ergreifen können, um eine faire Schadenregulierung im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zu gewährleisten.

Dokumentation am Unfallort:

Eine umfassende Dokumentation des Unfallereignisses ist von entscheidender Bedeutung. Dies kann durch das Fotografieren der Unfallstelle, der beteiligten Fahrzeuge und möglicher Verletzungen erfolgen. Wenn es Zeugen gibt, sollten deren Personalien aufgenommen werden. Obwohl eine polizeiliche Unfallaufnahme in Deutschland nicht immer erforderlich ist, kann ein Unfallbericht bei der Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung hilfreich sein.

Kein direkter Kontakt zur gegnerischen Versicherung:

Es ist ratsam, keinen direkten Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufzunehmen, selbst wenn diese sich unmittelbar nach dem Unfall meldet und Unterstützungsleistungen wie Mietwagen oder die Bewertung des Fahrzeugs durch einen eigenen KFZ-Sachverständigen anbietet. Versicherungen versuchen oft, ihre Kosten von Anfang an zu minimieren.

Technische Unterstützung durch einen KFZ-Sachverständiger :

Geschädigte haben das Recht auf technische Unterstützung durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Dieser überprüft die technischen Gegebenheiten und sorgt dafür, dass die Fahrzeuginstandsetzung nach Herstellervorgaben erfolgt. Die Kosten für einen KFZ Sachverständigen werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei der Auswahl des Sachverständigen sollte auf Erfahrung, Referenzen und Unabhängigkeit von Versicherungen geachtet werden.

Rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt:

Die rechtliche Unterstützung ist genauso wichtig wie die technische. Die Geschädigten sollten einen Experten im Verkehrsrecht konsultieren, da die Schadenregulierung und die Taktiken der zahlenden Versicherungen oft juristische Herausforderungen bergen, einschließlich Schwierigkeiten mit seitens der Versicherung eingeschalteten Kürzungsgesellschaden.

KFZ-Rechtsschutzversicherung:

Es ist ratsam, der gegnerischen Versicherung mitzuteilen, dass eine KFZ-Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und mögliche ungerechtfertigte Schadenkürzungen direkt gemeldet werden. In Zeiten, in denen Kürzungspraktiken häufig vorkommen, bietet eine solche Versicherung Schutz vor ungerechtfertigten Kürzungen.

 

Die Vorbereitung auf einen unverschuldeten Verkehrsunfall ist von entscheidender Bedeutung, um eine faire Schadenregulierung zu gewährleisten. Die oben genannten Maßnahmen helfen den Geschädigten, ihre Interessen zu schützen und den entstandenen Schaden bestmöglich und fair zu regulieren. Bei komplexen Fällen ist die frühzeitige Einbeziehung von uns, in die Schadenregulierung, von großem Vorteil. Letztendlich ist es das Ziel, die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen eines unverschuldeten Unfalls für die Geschädigten zu minimieren.

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Wer schon einmal auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen zum Schnäppchenpreis war oder seinen Gebrauchten zum Höchstpreis verkaufen wollte, weiß wie kompliziert es sein kann, einen angemessenen Wert zu ermitteln. Es gilt schließlich dutzende Indikatoren zu berücksichtigen, die einen Einfluss auf die Wertschätzung haben.

Fahrzeuglisten von ADAC, Schwacke und anderen Anbietern, ermitteln zwar einen durchschnittlichen Marktpreis, der als gute Orientierung dient aber von weiteren individuellen Faktoren beeinträchtigt wird. Hinzu kommt der Umstand, dass sich die durchschnittlichen Preise beim Händler stark von denen am Lokalmarkt sowie vom Regionalmarkt und weiterhin von den sogenannten Ankaufspreisen unterscheiden. Kurz gesagt gilt daher: Der Wert eines Gebrauchtfahrzeugs entspricht exakt dem Preis, den der Kunde bereit ist zu zahlen.

Markeneinfluss und Kilometerstand

Was ist laut Definition eigentlich ein Gebrauchtwagen? Ein Gebrauchtwagen muss älter als 12 Monate ab Herstellungsdatum sein und mindestens einen Vorbesitzer aufweisen. Davon abweichend gelten Tageszulassung gemeinhin nicht als Gebrauchtwagen, da sie faktisch nie im tatsächlichen Gebrauch waren. Innerhalb der ersten 4 – 5 Jahre verlieren die meisten Fahrzeuge 50% ihres Neuwertes. Allerdings hängt dieser Wert stark von der jeweiligen Automarke bzw. des Fahrzeugtyps ab. Mit hochpreisigen Fahrzeugmarken wie z.B. Porsche, Mercedes und Landrover verlieren Sie weniger an Wert, wie mit Fahrzeugen der Marken Opel, Citroën und Fiat. Die Farbe der Lackierung hat auch maßgeblichen Einfluss auf das Interesse der Käufer – schwarz und grau sind deutlich beliebter als grelle Farben wie rot und grün.

Die Auswirkung der Marke auf den Wert relativiert sich jedoch mit zunehmender Laufleistung, da diese neben dem Baujahr und der Erstzulassung der wichtigste Indikator für den Preis darstellt. Der Kilometerstand gibt nämlich Auskunft darüber, wie stark das Auto abgenutzt ist, wie hoch die zu erwartende restliche Lebensdauer sein wird und wie intensiv die Wartung ausfallen wird. Gerade für Fahrzeuge mit geringen Betriebskosten besteht eine große Nachfrage. Ab etwa 30 Jahren seit Herstellungsdatum erhöht sich dieser Wert jedoch wieder, da die technische Ausstattung und sicherheitsrelevante Merkmale gegenüber dem Interesse als historisch wertvolles Gut als weniger wichtig erscheinen.

Ausstattungsmerkmale und äußerlicher Zustand

Natürlich spielt auch die Ausstattung des Fahrzeugs eine gewichtige Rolle bei der Ermittlung des Gebrauchtwagenpreises. Fehlen elementare Ausstattungselemente drückt dies den Preis. So wird z.B. eine Klimaanlage heutzutage meistens als unverzichtbar angesehen, während hingegen eine außergewöhnliche Luxusausstattung oder Tuning-Elemente in einem Mittelklassewagen für potentielle Käufer von geringerem Interesse sind. Handelt es sich um ein verunfalltes Fahrzeug hat dies erheblichen Einfluss auf den zu erzielenden Verkaufspreis. Selbst reparierte Schäden in einer Fachwerkstatt führen durch die sogenannte merkantile Wertminderung (WM) zu einem Verlust der Attraktivität. Auch beim Austausch von defekten durch neue Fahrzeugteile, steigert sich der Wert nur zu etwa 50% der Anschaffungskosten des neuen Ersatzteils.

Hingegen lässt sich durch ein sauber gepflegtes Scheckheft genauso ein besserer Preis erzielen, wie durch einen gepflegten Innenraum, geringe Gebrauchsspuren auf der Außenhaut und maximal vier Jahre alte Autoreifen mit maximaler Profiltiefe. Diese Merkmale lassen auf einen pflichtbewussten Vorbesitzer schließen, sodass versteckte Mängel eher nicht zu erwarten sind. Je mehr Vorbesitzer jedoch in der Zulassungsbescheinigung vermerkt sind, desto mehr wird der Werdegang des Fahrzeugs verwischt und der Höchstpreis sinkt wieder. Natürlich lässt ein Raucherfahrzeug außerdem das Kaufinteresse deutlich sinken. Mit einer gerade durchgeführten Hauptuntersuchung können Sie allerdings beim Interessenten punkten, da der Käufer keine bald anstehenden Zusatzkosten zu erwarten hat.

Auf Grund der Fülle an Details, die es zu beachten gilt und die wir hier nur grob erläutern konnten, lohnt sich beim Kauf und Verkauf eines Gebrauchtwagens ein qualifiziertes Gutachten eines Kfz-Sachverständigen. Das B&B Ingenieurbüro kümmert sich gerne um die Anliegen rund um Ihr Fahrzeug.

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Nach einem Verkehrsunfall mit einem Fahrzeugschaden, haben Sie als Geschädigter das Recht der Wiederherstellung des zuvor bestandenen wirtschaftlichen Zustands. Die Schadenshöhe und der Wert des beschädigten Fahrzeugs beeinflussen die Art der Schadensregulierung bzw. die Einstufung des Schadens in Reparaturschaden, wirtschaftlicher Totalschaden oder tatsächlichem Totalschaden und somit die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche.

Ausgangspunkt bildet dabei jeweils die Schadenkalkulation des zugezogenen Sachverständigen, unabhängig davon ob dieser von Ihnen beauftragt wurde oder versicherungsabhängig agiert. Der Sachverständige ermittelt die Reparaturkosten (RK), den Wiederbeschaffungswert (WBW), den Restwert (RW) und die Wertminderung (WM) des beschädigten Fahrzeugs, sowie den Wiederherstellungsaufwand (WHA; Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung) und den Wiederbeschaffungsaufwand (WBA; Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert). Diese Variablen führen letztendlich zu vier möglichen Szenarien und den daraus resultierenden unterschiedlichen Abrechnungsformen.

Szenario 1: In den häufigsten Fällen liegen die vom Gutachter kalkulierten Reparaturkosten eines Fahrzeugschadens unterhalb des Wiederbeschaffungsaufwands, sodass Sie sich zwischen der Reparatur in einer Kfz-Werkstatt oder einer fiktiven Auszahlung der Schadenshöhe entscheiden können. Bei der Wahl einer fiktiven Abrechnung erhalten Sie jedoch nur die fiktiven Nettoreparaturkosten.

Szenario 2: Sofern der Fahrzeugschaden (Summe aus Bruttoreparaturkosten und Wertminderung) über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegt, jedoch unterhalb des Wiederbeschaffungswertes, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden bzw. von einem sogenannten unter 100%-Fall. Als Geschädigter erhalten Sie den Ersatz der Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes und das unabhängig davon, ob Sie den Schaden vollständig, teilweise oder gar nicht reparieren lassen. Allerdings sind Sie verpflichtet das Fahrzeug mindestens 6 Monate nach dem Unfall weiter zu nutzen.

Szenario 3: Übersteigt der Fahrzeugschaden hingegen den ermittelten Wiederbeschaffungswert, liegt ein tatsächlicher Totalschaden vor. Dennoch wird zwischen zwei Kalkulationsspannen differenziert, nämlich dem Toleranzbereich von 100% bis 130% und dem Bereich über 130% des Fahrzeugschadens im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert. Innerhalb der zuerst genannten Spanne werden dem Geschädigten die Kosten der Reparatur vollständig erstattet, sofern diese sach- und fachgerecht und in dem vom Sachverständigen definierten Umfang durchgeführt wird. Außerdem liegt auch hierbei die Voraussetzung einer 6-monatigen Weiternutzung des Fahrzeugs vor. Eine fiktive Abrechnung hingegen erfolgt nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands.

Szenario 4: Im dem für den Geschädigten ungünstigen Fall liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten über 130% des Wiederbeschaffungswertes, was zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands führt. Nur unter ganz bestimmten besonderen Voraussetzungen werden die tatsächlich entstandenen und konkret nachweisbaren Reparaturkosten ebenfalls erstattet. Hierfür muss das Fahrzeug wiederum mindestens 6 Monate weitergenutzt und die Reparatur sach- und fachgerecht den Vorgaben des Gutachters entsprechend ausgeführt werden. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Reparatur nicht unwirtschaftlich war, zum Beispiel durch die Verwendung von Gebrauchtteilen, den Einsatz einer Eigenleistung oder dem Erhalt eines Werkstattrabats.

Mit diesem Fachartikel kann nur ein Überblick über die gängigen Vorgänge der Schadensregulierung gegeben werden. Darüber hinaus kommt es gelegentlich zu Sonderfällen in der Abrechnung. Daher und auf Grund des hohen Streitpotentials, dass sich aus den wirtschaftlichen Interessen der Versicherungen ergibt, empfiehlt sich die Beratung durch unabhängige Sachverständige und Rechtsanwälte. Das B&B Ingenieurbüro steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Quellenangaben:
Rechtsanwälte Bielefeld
Recht und Rad
BLD

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Das Recht auf einen unabhängigen Gutachter nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, ist vielen Verkehrsteilnehmern völlig unbekannt. Mit diesem Artikel wollen wir die umfangreichen Vorteile erläutern, die ein unabhängiger Sachverständiger für Sie als Geschädigten hat.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sitzt der Schock erst einmal tief und die Frage nach der Höhe des zustehenden Schadensersatzanspruchs steht zunächst unbeantwortet im Raum. Die gängige Praxis der Schadensabwicklung über die gegnerische Kfz-Versicherung und deren abhängigen Gutachtern, zieht in der Regel finanzielle Einbußen für den Geschädigten nach sich. Die vermittelten Sachverständigen werden nicht selten von den Versicherungen teilfinanziert oder sind Mitarbeiter von großen Prüfgesellschaften, die auf Provision willkürlich Positionen herausrechnen. Um den Schadensbetrag so gering wie möglich zu halten beziehungsweise die Schadenshöhe zu reduzieren, werden außerdem häufig gewisse Sonderpositionen nicht in die Kalkulation miteinbezogen oder Stundenverrechnungssätze von günstigen Partnerbetrieben herangezogen.

Als unabhängig agierende Kfz-Sachverständige, vertreten wir stattdessen Ihre Interessen und verhelfen Ihnen zur Einforderung des maximal zustehenden Schadensersatzanspruchs. Nach der Beauftragung übernehmen wir die gesamte Schadensabwicklung, in Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten für Verkehrsrecht. Kfz-Versicherungen sind eher geneigt alle Positionen eines Gutachtens zu begleichen, wenn die Abwicklung über das Büro eines Rechtsanwalts geschieht. Außerdem kann dieser im Streitfall unverzüglich den nötigen Rechtsbeistand leisten und die Regulierungsdauer erheblich verkürzen.

Geschädigte Verkehrsteilnehmer zahlen nichts

Die Erstellung unseres rechtssicheren Schaden-Gutachtens, beinhaltet neben allen relevanten Fahrzeugdaten, die Schilderung des Unfallhergangs, eine umfangreiche Fotodokumentation und die detaillierte Schadenkalkulation. Durch eine exakte Kostenaufstellung des Schadens in unserem Gutachten, können Sie anschließend selbst bestimmen, ob Sie sich den Schadensbetrag fiktiv auszahlen oder Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten. Für bereits gestrichene Positionen in Ihrem Gutachten, schreiben wir umfangreiche Stellungnahmen für Ihre Kfz-Versicherung. Sämtliche Kosten, die mit der gesamten Abwicklung anfallen, müssen nach deutschem Recht vollständig von der gegnerischen Kfz-Versicherung übernommen werden – sowohl die Kosten für das Gutachten, als auch für den Rechtsanwalt.

Die Höhe des Schadensersatzanspruchs hängt von einer Reihe von beeinflussbaren Faktoren ab, die wir als unabhängige Sachverständige stets zu Ihren Gunsten definieren. So erfolgt unsere Reparaturkalkulation nach den Vorgaben des Herstellers und der Fahrzeug-Restwert wird anhand unabhängiger Restwertbörsen ermittelt. Sogar werterhöhende Ersatzteile am Fahrzeug und deren Reparaturkosten werden gezielt mit einbezogen. Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeugs erfolgt bei uns nicht auf Basis von statischen Fahrzeugdatenbanken, sondern durch neutrale und regionalspezifische Recherchen, die einen deutlich realistischeren Wert ergeben. Statt sich an den Stundensätzen von Partnerbetrieben zu orientieren, nehmen wir bei jüngeren oder lückenlos gewarteten Fahrzeugen die Stundenverrechnungssätze von Markenwerkstätten. Für die Berechnung von Karosserie- und Lackierarbeiten, dienen uns ausschließlich Fachwerkstätten mit der Auszeichnung „Eurogarant“ als Kalkulationsgrundlage.

Weitere kostenintensive Faktoren

Ein Verkehrsunfall führt nicht nur zu Kosten für die Reparatur und Instandsetzung Ihres Fahrzeugs, sondern geht auch stets mit einer merkantilen Wertminderung einher. Diese Wertminderung verringert den Wiederverkaufswert, um einen Vermögensausgleich für das Risiko von verborgenen Mängel am Fahrzeug zu schaffen. Diese nicht unwesentlichen Kosten, zusammen mit einer zustehenden Entschädigung für den Nutzungsausfall oder dem Recht auf Aushändigung eines Leihwagens, lassen sich ausschließlich durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen vollständig bei der zuständigen Versicherung einfordern.

Sofern Sie bereits der Begutachtung eines abhängigen Kfz-Sachverständigen zugestimmt haben, verbleibt Ihnen dennoch das Recht auf ein zweites, neutrales Gutachten. Gerne erstellen wir Ihnen auch einen geforderten Kostenvoranschlag für Ihre Versicherung, ohne eine finanzielle Vorleistung zu erwarten. Wir verhelfen Ihnen zur Einforderung des maximal zustehenden Schadensersatzanspruchs und unterstützen Sie in der gesamten Schadensabwicklung. Nutzen Sie daher die jahrelange Expertise der geprüften Kfz-Sachverständigen des B&B Ingenieurbüros in Düsseldorf.

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Kfz-Sachverständiger

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen freien Kfz-Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Nach einer hektischen Unfallsituation könnte man jedoch dazu tendieren, die gegnerische Haftpflichtversicherung für die Schadensabwicklung in Anspruch zu nehmen.

Aber Vorsicht: Versicherungen sind meist wirtschaftliche Unternehmen, die zuerst eigene Interessen vertreten. So arbeitet wohlmöglich der Kfz-Sachverständige der Versicherung auch im Interesse der Versicherung und diese möchte den Schadensbetrag so gering wie möglich halten. Dieses unsichere Vertrauen, was wahrscheinlich mit geringen Investitionen in Ihr verunfalltes Fahrzeug einhergeht, ersetzen wir als Kfz-Sachverstände mit neutralen, unabhängigen, nachvollziehbaren und rechtsicheren Gutachten zur Unfall- und Schadensregulierung.

Das Gutachten kostet Sie bei Fremdverschulden zudem nichts, dafür muss nach deutschem Recht die gegnerische Versicherung aufkommen. Welche sind nun die Vorteile eines professionellen Gutachtens eines freien Kfz-Sachverständigen?

Das Gutachten bietet Ihnen eine unabhängige Beweissicherung, sodass Sie Ihre Schadensersatzansprüche bei der Versicherung geltend machen können. Wir stellen neben der Kalkulation des entstandenen Schadens, auch die Dauer der Reparaturzeit fest und können Ihnen in dieser Zeit ein entsprechendes Mietfahrzeug geltend machen. Oder Sie profitieren von Ihrem Recht, eine entsprechende Entschädigung für den Nutzungsausfall zu erhalten. Zudem ziehen Sie auch Nutzen aus der sogenannten “fiktiven Abrechnung”. Hierbei erstellen wir Ihnen anhand des Schaden-Gutachtens eine Abrechnung, die die Schadenshöhe beweist und überlassen es dann Ihnen, ob Sie sich den Betrag auszahlen lassen möchten oder Ihr Fahrzeug reparieren lassen.

Sie profitieren von unserer Kooperation mit Werkstätten und Fachanwälten. Selbstverständlich haben Sie das Recht, Ihre Werkstatt des Verstrauens in Anspruch zu nehmen, oder aber Sie überlassen uns die Werkstatt-Wahl. Auch für diese Kosten muss die gegnerische Versicherung aufkommen.
Das Gutachten beinhaltet neben allen relevanten Fahrzeugdaten, den Unfallhergang, sowie Fotodokumentation und Schadenskalkulation. Gleichwohl bestimmen wir den Restwert, sowie Wiederbeschaffungswert und Wertminderung Ihres Wagens.

Als Kfz-Ingineurbüro Boskovski arbeiten wir als freie — vertraglich nicht an eine Versicherung gebundene — Kfz-Sachverständige und vertreten als professionelle und neutrale Experten im Bereich der Unfall-Gutachten gewissenhaft Ihre Interessen.

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Kfz-Schadengutachten Düsseldorf

Um Ihnen einen Überblick davon zu geben, wie wir ein Kfz-Schaden-Gutachten erstellen, haben wir nun alle relevanten Daten für Sie in diesem Beitrag zusammengetragen.

Unabhängig davon, ob es sich um ein Haftpflicht-, Kasko-, Beweissicherungs- oder sonstiges Gutachten handelt, ist nach personenbezogenen Aufnahmedaten festzuhalten, was genau begutachtet werden soll und zu welchem Zweck das Gutachten erstellt wird.

Das Fahrzeug sollte sodann schnellstmöglich vom Kfz-Sachverständigen besichtigt werden. Aufnahmerelevante Rahmenbedingungen werden dokumentiert, wie zum Beispiel Ort und Zeitpunkt, die erste Schadensbesichtigung des Sachverständigen, die Besichtigungsbedingungen und der Zustand des Fahrzeugs bei der Besichtigung.

Weiter werden die technischen Daten und der Zustand des Fahrzeugs begutachtet, dokumentiert und analysiert. Diese Daten beeinflussen später maßgeblich die ermittelten Fahrzeugwerte, wie den Wiederbeschaffungswert, den Restwert etc. Zu den wesentlichen Fahrzeugdaten gehören zum Beispiel amtliches Kennzeichen, Fahrzeugart, Fabrikat, Typ und Verkaufsbezeichnung etc. Dazu verwenden wir noch alle wichtigen Informationen aus den Fahrzeugpapieren.

Anschließend dokumentieren wir den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs im Gutachtentext und fotografieren die Schäden. Diese vorhandenen Informationen werden erläutert und ausgewertet, wobei auch auf Vor- und Altschäden geachtet wird. Diese Daten haben Einfluss auf die Höhe des Schadenersatzes bezüglich des Wiederbeschaffungswerts, des Restwerts und eine eventuelle Wertminderung oder Wertverbesserung. Auch wird der Nutzungsausfall entsprechend durch einen Mietwagen oder bei Nicht-Inanspruchnahme dessen, eine Entschädigung im Kfz-Gutachten berücksichtigt. Das fertige Gutachten wird sodann dem Auftraggeber, der gegnerischen Versicherung und dem Rechtsanwalt übermittelt.

Als B&B Kfz-Ingenieurbüro arbeiten wir als freie – vertraglich nicht an eine Versicherung gebundene – Kfz-Sachverständige und vertreten als professionelle und neutrale Experten im Bereich der Unfall-Gutachten gewissenhaft Ihre Interessen.

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