Vorteile eines unabhängigen Gutachters

Das Recht auf einen unabhängigen Gutachter nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, ist vielen Verkehrsteilnehmern völlig unbekannt. Mit diesem Artikel wollen wir die umfangreichen Vorteile erläutern, die ein unabhängiger Sachverständiger für Sie als Geschädigten hat.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sitzt der Schock erst einmal tief und die Frage nach der Höhe des zustehenden Schadensersatzanspruchs steht zunächst unbeantwortet im Raum. Die gängige Praxis der Schadensabwicklung über die gegnerische Kfz-Versicherung und deren abhängigen Gutachtern, zieht in der Regel finanzielle Einbußen für den Geschädigten nach sich. Die vermittelten Sachverständigen werden nicht selten von den Versicherungen teilfinanziert oder sind Mitarbeiter von großen Prüfgesellschaften, die auf Provision willkürlich Positionen herausrechnen. Um den Schadensbetrag so gering wie möglich zu halten beziehungsweise die Schadenshöhe zu reduzieren, werden außerdem häufig gewisse Sonderpositionen nicht in die Kalkulation miteinbezogen oder Stundenverrechnungssätze von günstigen Partnerbetrieben herangezogen.

Als unabhängig agierende Kfz-Sachverständige, vertreten wir stattdessen Ihre Interessen und verhelfen Ihnen zur Einforderung des maximal zustehenden Schadensersatzanspruchs. Nach der Beauftragung übernehmen wir die gesamte Schadensabwicklung, in Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten für Verkehrsrecht. Kfz-Versicherungen sind eher geneigt alle Positionen eines Gutachtens zu begleichen, wenn die Abwicklung über das Büro eines Rechtsanwalts geschieht. Außerdem kann dieser im Streitfall unverzüglich den nötigen Rechtsbeistand leisten und die Regulierungsdauer erheblich verkürzen.

Geschädigte Verkehrsteilnehmer zahlen nichts

Die Erstellung unseres rechtssicheren Schaden-Gutachtens, beinhaltet neben allen relevanten Fahrzeugdaten, die Schilderung des Unfallhergangs, eine umfangreiche Fotodokumentation und die detaillierte Schadenkalkulation. Durch eine exakte Kostenaufstellung des Schadens in unserem Gutachten, können Sie anschließend selbst bestimmen, ob Sie sich den Schadensbetrag fiktiv auszahlen oder Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten. Für bereits gestrichene Positionen in Ihrem Gutachten, schreiben wir umfangreiche Stellungnahmen für Ihre Kfz-Versicherung. Sämtliche Kosten, die mit der gesamten Abwicklung anfallen, müssen nach deutschem Recht vollständig von der gegnerischen Kfz-Versicherung übernommen werden – sowohl die Kosten für das Gutachten, als auch für den Rechtsanwalt.

Die Höhe des Schadensersatzanspruchs hängt von einer Reihe von beeinflussbaren Faktoren ab, die wir als unabhängige Sachverständige stets zu Ihren Gunsten definieren. So erfolgt unsere Reparaturkalkulation nach den Vorgaben des Herstellers und der Fahrzeug-Restwert wird anhand unabhängiger Restwertbörsen ermittelt. Sogar werterhöhende Ersatzteile am Fahrzeug und deren Reparaturkosten werden gezielt mit einbezogen. Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeugs erfolgt bei uns nicht auf Basis von statischen Fahrzeugdatenbanken, sondern durch neutrale und regionalspezifische Recherchen, die einen deutlich realistischeren Wert ergeben. Statt sich an den Stundensätzen von Partnerbetrieben zu orientieren, nehmen wir bei jüngeren oder lückenlos gewarteten Fahrzeugen die Stundenverrechnungssätze von Markenwerkstätten. Für die Berechnung von Karosserie- und Lackierarbeiten, dienen uns ausschließlich Fachwerkstätten mit der Auszeichnung „Eurogarant“ als Kalkulationsgrundlage.

Weitere kostenintensive Faktoren

Ein Verkehrsunfall führt nicht nur zu Kosten für die Reparatur und Instandsetzung Ihres Fahrzeugs, sondern geht auch stets mit einer merkantilen Wertminderung einher. Diese Wertminderung verringert den Wiederverkaufswert, um einen Vermögensausgleich für das Risiko von verborgenen Mängel am Fahrzeug zu schaffen. Diese nicht unwesentlichen Kosten, zusammen mit einer zustehenden Entschädigung für den Nutzungsausfall oder dem Recht auf Aushändigung eines Leihwagens, lassen sich ausschließlich durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen vollständig bei der zuständigen Versicherung einfordern.

Sofern Sie bereits der Begutachtung eines abhängigen Kfz-Sachverständigen zugestimmt haben, verbleibt Ihnen dennoch das Recht auf ein zweites, neutrales Gutachten. Gerne erstellen wir Ihnen auch einen geforderten Kostenvoranschlag für Ihre Versicherung, ohne eine finanzielle Vorleistung zu erwarten. Wir verhelfen Ihnen zur Einforderung des maximal zustehenden Schadensersatzanspruchs und unterstützen Sie in der gesamten Schadensabwicklung. Nutzen Sie daher die jahrelange Expertise der geprüften Kfz-Sachverständigen des B&B Ingenieurbüros in Düsseldorf.