Im Falle eines Verkehrsunfalls genießen Autofahrer in Deutschland den Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherungen. Zurecht stellt sich daher die Frage ob eine zusätzliche Kfz-Rechtsschutzversicherung überhaupt notwendig ist.
Die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs Ihres Unfallgegners, werden im Falle eines von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfalls von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung getragen. Liegt die Schuld jedoch beim gegnerischen Verkehrsteilnehmer, kann es schnell zu einer unvollständigen Regulierung des Schadens kommen, wie wir dies bereits im Artikel „Streichquartett der Kfz-Versicherungen“ umfangreich dokumentiert haben. Um Kosten zu sparen werden von Versicherungen häufig willkürliche Streichungen vorgenommen, die mehrere hundert Euro der Ihnen zustehenden Schadenssumme ausmachen können. Selbst fachlich erstellte Gutachten eines Sachverständigen sowie Schadenspositionen, für die mehrfach richterliche Beschlüsse vorliegen, werden in der Hoffnung angezweifelt, dass der Geschädigte von den möglichen finanziellen Folgen einer Klage abgeschreckt wird.
Mit einer Kfz-Rechtsschutzversicherung an Ihrer Seite, stehen Sie nicht in der Gefahr die teilweise in die tausende Euro gehenden Kosten für ein Gerichtsverfahren, für die beteiligten Anwälte und für geladene Unfallzeugen selbst zu tragen, sofern eine Entscheidung zu Ihren Ungunsten gefällt wird. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Versicherer ist natürlich das Ausbleiben von vorsätzlichem Handeln und Unfallflucht Ihrerseits.
Selbst wenn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung von willkürlichen Streichungen absieht, könnte Ihnen bei unklaren Unfallhergang, fehlenden neutralen Unfallzeugen und unterschiedlichen Aussagen der Unfallbeteiligten sowie bei Unfällen auf Privatgelände, eine Teilschuld zugewiesen werden. Eine Kfz-Rechtschutzversicherung trägt alle anfallenden Kosten für das Gerichtsverfahren, den Schadengutachter und Rekonstruktionsgutachter, wenn Sie für einen Einspruch den Rechtsweg beschreiten möchten.
Gelegentlich kommt es sogar vor, dass die Polizei den Sachverhalt anders bewertet und ein Bußgeld gegen Sie verhängt. Ein erfolgreicher Einspruch dagegen, ist nur durch die polizeiliche Akteneinsicht möglich, die ausschließlich durch einen Rechtsanwalt erfolgen kann und selbst bei der nachträglich bewiesenen Unschuld nicht von der gegnerischen Versicherung getragen wird.
Weitere Gründe, die für den Abschluss einer Kfz-Rechtsschutzpolice sprechen, sind die Kostenübernahme im Falle einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung bei unachtsamen Führen des Fahrzeugs sowie bei Streitigkeiten im Falle von nachträglich auffallenden Mängeln beim Kauf eines Fahrzeugs. Die Versicherung schützt Sie darüber hinaus auch in ihrer Eigenschaft als Fahrradfahrer und Fußgänger.
Aus diesen Gründen raten wir als unabhängige Schadengutachter dringend zum Abschluss einer Kfz-Rechtsschutzpolice, insbesondere weil diese nur verhältnismäßig geringe Kosten nach sich zieht. Das B&B Ingenieurbüro berät Sie gerne umfassend und kompetent. Sprechen Sie uns direkt an!