Im Falle eines Verkehrsunfalls genießen Autofahrer in Deutschland den Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherungen. Zurecht stellt sich daher die Frage ob eine zusätzliche Kfz-Rechtsschutzversicherung überhaupt notwendig ist.

Die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs Ihres Unfallgegners, werden im Falle eines von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfalls von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung getragen. Liegt die Schuld jedoch beim gegnerischen Verkehrsteilnehmer, kann es schnell zu einer unvollständigen Regulierung des Schadens kommen, wie wir dies bereits im Artikel „Streichquartett der Kfz-Versicherungen“ umfangreich dokumentiert haben. Um Kosten zu sparen werden von Versicherungen häufig willkürliche Streichungen vorgenommen, die mehrere hundert Euro der Ihnen zustehenden Schadenssumme ausmachen können. Selbst fachlich erstellte Gutachten eines Sachverständigen sowie Schadenspositionen, für die mehrfach richterliche Beschlüsse vorliegen, werden in der Hoffnung angezweifelt, dass der Geschädigte von den möglichen finanziellen Folgen einer Klage abgeschreckt wird.

Mit einer Kfz-Rechtsschutzversicherung an Ihrer Seite, stehen Sie nicht in der Gefahr die teilweise in die tausende Euro gehenden Kosten für ein Gerichtsverfahren, für die beteiligten Anwälte und für geladene Unfallzeugen selbst zu tragen, sofern eine Entscheidung zu Ihren Ungunsten gefällt wird. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Versicherer ist natürlich das Ausbleiben von vorsätzlichem Handeln und Unfallflucht Ihrerseits.

Selbst wenn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung von willkürlichen Streichungen absieht, könnte Ihnen bei unklaren Unfallhergang, fehlenden neutralen Unfallzeugen und unterschiedlichen Aussagen der Unfallbeteiligten sowie bei Unfällen auf Privatgelände, eine Teilschuld zugewiesen werden. Eine Kfz-Rechtschutzversicherung trägt alle anfallenden Kosten für das Gerichtsverfahren, den Schadengutachter und Rekonstruktionsgutachter, wenn Sie für einen Einspruch den Rechtsweg beschreiten möchten.

Gelegentlich kommt es sogar vor, dass die Polizei den Sachverhalt anders bewertet und ein Bußgeld gegen Sie verhängt. Ein erfolgreicher Einspruch dagegen, ist nur durch die polizeiliche Akteneinsicht möglich, die ausschließlich durch einen Rechtsanwalt erfolgen kann und selbst bei der nachträglich bewiesenen Unschuld nicht von der gegnerischen Versicherung getragen wird.

Weitere Gründe, die für den Abschluss einer Kfz-Rechtsschutzpolice sprechen, sind die Kostenübernahme im Falle einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung bei unachtsamen Führen des Fahrzeugs sowie bei Streitigkeiten im Falle von nachträglich auffallenden Mängeln beim Kauf eines Fahrzeugs. Die Versicherung schützt Sie darüber hinaus auch in ihrer Eigenschaft als Fahrradfahrer und Fußgänger.

Aus diesen Gründen raten wir als unabhängige Schadengutachter dringend zum Abschluss einer Kfz-Rechtsschutzpolice, insbesondere weil diese nur verhältnismäßig geringe Kosten nach sich zieht. Das B&B Ingenieurbüro berät Sie gerne umfassend und kompetent. Sprechen Sie uns direkt an!

car collision accident in düsseldorf

Werkstatt ist nicht gleich Werkstatt. Die Reparatur eines Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall in einer beliebigen Kfz-Werkstatt, zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. Erfahren Sie in diesem Artikel auf was Sie bei der Reparatur Ihres Fahrzeugs unbedingt achten müssen. 

Um den Wert Ihres Fahrzeugs und Garantieleistungen beizubehalten, sowie die maximale Sicherheit der Fahrzeuginsassen sicherzustellen, ist bekanntermaßen die Einhaltung aller Inspektionstermine sowie alle Reparaturen nach Herstellervorgaben notwendig. Hierbei definiert der Hersteller des Fahrzeugs wie und wann Komponenten (Filter, Zahnriemen, Zündkerzen etc.), Baugruppen und Betriebsmittel kontrolliert und getauscht werden müssen.

Ebenso ist für eine sach- und fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall, die Reparatur in einem zertifizierten Kfz-Fachbetrieb für den Werterhalt und die Sicherheit maßgeblich. Fahrzeuginsassen müssen sich dann bei einem erneuten Unfall keine Sorgen um Leib und Leben machen, da das Fahrzeug dem originalen Sicherheitsmaßstab entspricht. Zwar wird von den Kfz-Versicherungen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten vorausgesetzt, dies darf jedoch niemals auf Kosten der Sicherheit gehen.

Ihr gesetzliches Recht nach einem Verkehrsunfall

Die Wiederherstellung des Ursprungszustands (BGB §249) des Fahrzeugs, muss ohne technischen oder wirtschaftlichen Nachteil für den Unfallgeschädigten durchgeführt werden, was ebenso für eine fiktive Abrechnung gilt. Ein zertifizierter Kfz-Fachbetrieb besitzt die qualitative und quantitative Ausrüstung zur rechtmäßig garantierten Instandsetzung des ursprünglichen Fahrzeugzustands und steht einem Unfallgeschädigten unabhängig vom Alter des Fahrzeugs zu. Insbesondere für den Wiederverkaufswert und die Sicherheit, ist die Reparatur nach Herstellervorgaben in einem Fachbetrieb ausschlaggebend.

Fahrzeuge, die nicht älter als 3 Jahre sind, haben bereits auf Grund der Werksgarantie das Recht auf die Reparatur in einer markengebundenen Kfz-Werkstatt, was durch den Nachweis eines lückenlos geführten Checkhefts, sowie durch den Nachweis der Inspektionen und Reparaturen in Markenwerkstätten sogar um mehrere Jahre erweitert werden kann. Achten Sie insbesondere bei Leasingfahrzeugen oder Fahrzeugen auf Finanzierungsbasis auf Hinweise zu vorgeschriebenen Werkstätten oder Schadensregulierungsprozessen, damit der Fahrzeugwert nach einer Instandsetzung beibehalten werden kann bzw. ihnen keine unerwarteten Rechnungsstellungen seitens des Fahrzeugeigentümers bei der Rückgabe auferlegt werden. Bei unsachgemäßen oder nicht fachgerechten Reparaturen kann der Fahrzeugeigentümer die Erstattung der gesamten Reparaturrechnung von Ihnen einfordern bzw. die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung abziehen, obwohl bereits repariert wurde.

Woran ist eine Fachwerkstatt zu erkennen?

Eine Fachwerkstatt ist durch Fachverbände wie z.B. EUROGARANT ausgezeichnet oder mit dem Gütesiegel “Karosserie bzw. Lackierfachbetrieb” zertifiziert. Durch die Zertifizierungen werden die Fachkenntnisse des Werkstattpersonals durch Weiterbildungen sowie eine Ausrüstung mit vorgeschriebenen Werkzeugen sichergestellt, wozu u.a. ein separater Arbeitsbereich für Aluminiuminstandsetzung gehört. Die alleinige Kennzeichnung „Meisterbetrieb“ für eine Kfz-Werkstatt, ist für eine rechtssichere Reparatur nach Herstellervorgaben nicht ausreichend.

Achten Sie daher auf Hinweise für Betriebe ohne Qualifizierung, die häufig schon an zu geringen Stundenverrechnungssätzen von weit unter 110€ in der Schadenskalkulation (SVS) zu erkennen sind. Zur Orientierung erhebt die DEKRA jedes Jahr die durchschnittlichen SVS von qualifizierten Kfz-Fachbetrieben (www.dekra.de) in Ihrer Gegend. Prüfen Sie nach einer Reparatur außerdem die Reparaturrechnung auf den Hinweis einer Instandsetzung nach Herstellervorgaben. Dadurch wird die Gewährleistung der sach- und fachgerechten Reparatur bestätigt.

Lassen Sie sich auch nicht von vielversprechenden Werbeslogans seitens der Gutachter und Werkstätten irreführen. Aussagen wie “wir sind Versicherungslieblinge”, “Versicherungen arbeiten gerne mit uns zusammen” oder “wir machen auch Kaskoschäden”, deuten nicht zwangsläufig auf eine unabhängige und fachgerechte Instandsetzung nach Herstellervorgaben hin, sondern vielmehr auf ein Entgegenkommen der Kfz-Versicherungen für eine schnellere Schadensregulierung in deren Sinne.

EUROGARANT Werkstattsuche: LINK: www.eurogarant.de

Werkstattsuche Karosserie bzw. Lackierfachbetrieb: www.zkf.de

Hindernisse bei der Abrechnung durch Versicherungen

Häufig erkennen Versicherungen eine Reparatur nach Herstellervorgaben auf Grund der deutlich teureren Instandsetzung nicht direkt an. So wird in den Herstellervorgaben z.B. festgestellt ab wann ein Bauteil ersetzt und nicht nur instandgesetzt werden muss. Ebenso wird auch der achsweise Austausch von Fahrwerksteilen wie Reifen, Bremsen und Querlenkerlagerung vorgeschrieben, was Versicherungen im ersten Schritt zu Unrecht ablehnen. Zusätzlich wird die Bearbeitungszeit deutlich hinausgezögert oder einzelne Punkte der Reparaturkalkulation von Prüfgesellschaften gekürzt (siehe dazu unseren Artikel: Streichquartett der Kfz-Versicherungen).

Das B&B Ingenieurbüro kennt diese und weitere Fallstricke bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls und hilft Ihnen gerne bei der Bewältigung sämtlicher Hürden zur Durchsetzung Ihres gesetzlichen zustehenden Rechts.

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Grundsätzlich steht Ihnen als geschädigten Verkehrsteilnehmer die komplette Ersatzleistung für den entstanden Schaden an Ihrem Fahrzeug zu. Was im Normalfall recht eindeutig definiert ist, kann im Falle von Vorschäden am Fahrzeug, zu ernsthaften Komplikationen bei der Schadenabwicklung führen.

Bei der Aufnahme eines Fahrzeugschadens stehen Sie zunächst in der Pflicht, dem prüfenden Gutachter wahrheitsgemäß alle Vorschäden zu nennen. Ein Verschweigen kann einerseits die Regulierung des aktuellen Schadens ungültig machen und unter Umständen sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Bedenken Sie dabei, dass Versicherung durch das bundesweite „Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft“ miteinander verbunden sind, in welchem sämtliche gemeldeten Versicherungsfälle dokumentiert und einsehbar sind.

Doch selbst wenn Sie als Geschädigter Ihren Gutachter auf alle Vorschäden aufmerksam gemacht haben, kommt es gelegentlich zur Verweigerungshaltung seitens der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, da Beschädigungen pauschal auf den früheren Unfall zurückgeführt werden. Ein Ihnen kostenlos zustehender Rechtsanwalt kennt die damit verbundenen Fallstricke und kann Ihnen bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechte weiterhelfen.

Kann der ältere Schaden durch das aktuelle Gutachten eindeutig vom neuen Schaden abgegrenzt werden, dürfen bei der Ermittlung der Reparaturkosten keine Abstriche seitens der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung gemacht werden, unabhängig davon, ob der Vorschaden beseitigt ist oder nicht. Kommt es jedoch zu einem neuen Schaden an genau derselben, jedoch reparierten Stelle am Fahrzeug, obliegt Ihnen als Geschädigtem die Nachweispflicht der Kausalität zwischen dem aktuellen Unfallereignis und dem neuen Schaden, sowie die Nachweispflicht der fachgerechten Reparatur des Altschadens. Hierbei kommt die Bedeutung der im vorletzten Artikel ((Link)) besprochenen Reparaturbestätigung ins Spiel, mit der Sie, abgesehen von Fotos, Zeugenaussagen und Werkstattrechnungen, Ihrer Beweispflicht vollständig nachkommen können.
Handelt es sich jedoch um einen nicht reparierten Vorschaden an derselben, bereits beschädigten Stelle, muss zur Bewertung der Schadenshöhe eine eindeutige technische und rechnerische Abgrenzung zum neuen Schaden gemacht werden können.

Sprechen Sie daher unbedingt beim Kauf eines Gebrauchtwagens den Verkäufer auf Vorschäden an und lassen sich diese oder eine etwaige Unfallfreiheit im Kaufvertrag fixieren. Damit vermeiden Sie künftige Probleme bei der Abwicklung von Unfallschäden.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen als Kfz-Sachverständige in diesen komplizierten Fällen mit unserer langjährigen Erfahrung weiterhelfen können. Sprechen Sie uns an!

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Die regelmäßige Autowäsche in der Waschanlage Ihres Vertrauens, endet in einigen Fällen in einer Tragödie: Beschädigungen und Kratzer am Fahrzeug. Wer haftet in diesen Fällen und wie können Probleme dieser Art im Vorfeld vermieden werden? Wir klären Sie auf.

Da eine Handwäsche des eigenen Fahrzeugs sowohl auf öffentlichen Straßen, als auch auf dem eigenen Grundstück nicht gestattet ist und mit hohen Geldbußen geahndet wird, sind Autofahrer in Deutschland auf Autowaschanlagen und Waschstraßen angewiesen. Mitunter kommt es dabei zu Beschädigungen am Fahrzeug, wie z.B. Kratzer auf der Motorhaube oder einer Beule auf dem Seitenspiegel. Die Frage nach der Haftung der Schäden, kann nicht pauschal beantwortet werden obschon sich der Betreiber einer Waschanlage nicht durch einen Hinweis in seinen AGBs aus der Verantwortung stehlen kann. Dennoch lässt die Justiz eine höchstrichterliche Entscheidung und eine klare Linie bei der Instanzrechtsprechung vermissen, sodass aktuell die meisten Betriebs-Haftpflichtversicherungen der Waschanlagenbetreiber systematisch alle Zahlungsaufforderungen verweigern. Wie sollte ich mich daher als Geschädigte am besten verhalten?

Zunächst gilt es zwischen sogenannten Portalwaschanlagen und Waschstraßen mit Schlepptrosse zu unterscheiden. Während Sie Ihr Fahrzeug in Portalwaschanlagen, die häufig unmittelbar neben Tankstellen zu finden sind, lediglich positionieren um den automatischen Waschvorgang von außen zu starten, verlassen Sie Ihr Fahrzeug in einer automatischen Waschstraße nicht, sondern lassen es durch die Schlepptrosse selbstständig durch die Waschstraße ziehen.

Da eine Beeinflussung des Fahrzeugs beim Waschgang in einer Portalwaschanlage von außen nicht möglich ist, spricht bei Fahrzeugschäden der erste Anschein für ein Verschulden des Anlagenbetreibers, sodass Sie Schäden bei der gegnerischen Versicherung ohne weiteres geltend machen können. Voraussetzung für dessen Haftung ist jedoch die Einhaltung der Eigensicherungspflichten, die Ihnen als Fahrzeugführer obliegen. Diese Pflichten ergeben sich aus den Nutzungshinweisen der Waschanlage, auf die Sie meistens durch ein großes Schild an der Einfahrt aufmerksam gemacht werden. Dazu gehören in der Regel das Einklappen der Seitenspiegel, das Schließen aller Fenster und das Abschrauben der Antenne.

Anders sieht es bei Fahrzeugschäden durch den Waschvorgang in Waschstraßen aus. Selbst bei Einhaltung der Eigensicherungspflichten, kann eine Beeinflussung des Fahrzeugs durch dessen Führer nicht ausgeschlossen werden, sodass die Beweislast in den meisten Fällen beim Geschädigten liegt. Der Kunde muss beweisen, dass die Beschädigung während dieses Waschgangs geschehen ist und nicht bereits zuvor und auch nicht an anderer Stelle. Um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist den Nutzungshinweisen und Anweisungen des Waschstraßenpersonals unbedingt Folge zu leisten. Außerdem kann die Beweislast durch eine fotografische Dokumentation Ihres Fahrzeugs vor Beginn und während des Waschgangs umgekehrt werden. Fertigen Sie Fotos möglichst noch vor der Ausfahrt aus der Waschstraße an, um dem Vorwurf eines Rangierfehlers vorzubeugen. Suchen Sie sich im Schadensfall wenn möglich Zeugen, die selbst Schäden am Fahrzeug zu beklagen haben.

Prüfen Sie nach jedem Waschgang Ihr Fahrzeug gewissenhaft auf Beschädigungen und sprechen das Betreiberpersonal an, bei dem Sie auf eine schriftliche Schadenmeldung im Fall der Fälle bestehen können. Gleichzeitig haben Sie das Recht auf die Einsicht in den Wartungsplan der Anlage, der möglichst per Foto dokumentiert werden sollte. Falls die Wartungspflichten durch den Waschstraßenbetreiber nicht eingehalten wurden, stehen Ihre Chancen auf Regulierung des Schadens ziemlich gut.
Damit Sie im Schadensfall nicht allein im Regen stehen, helfen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung als Kfz-Sachverständige gerne weiter. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf!

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Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall und damit einhergehenden Schäden am eigenen Fahrzeug, entscheidet sich manch einer lediglich für eine Teilreparatur oder für eine Reparatur in Eigenleistung. Warum hierbei dennoch die Ausstellung Reparaturbestätigung essentiell wichtig ist, erklären wir im Folgenden.

Kommt es zu einem unverschuldeten Verkehrsunfall, haben Sie als Geschädigter das Recht selbst über den Umfang und die Art der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs zu entscheiden, nachdem ein Sachverständiger den entstandenen Schaden in einem Gutachten festgehalten hat. Neben einer vollständigen Reparatur durch eine günstige freie Werkstatt, ist sowohl eine Teilreparatur und die Reparatur in Eigenleistung möglich. Da Ihnen in diesen Fällen die Schadenssumme ausgezahlt wird, spricht man von einer fiktiven Abrechnung.

Unabhängig von der getroffenen Entscheidung können Sie bei einem erneuten Unfallschaden, bei dem dieselben Fahrzeugteile betroffen sind, ernsthafte Probleme mit der Einschätzung des neu entstandenen Schadens bekommen. Da sämtliche über eine Versicherung abgewickelte Fahrzeugschäden in einem versicherungsübergreifenden Informationssystem dokumentiert werden, könnte die gegnerische Kfz-Versicherung argumentieren, dass der zuvor fiktiv abgerechnete Schaden des Unfalls nicht behoben wurde und daher durch den neuen Unfall kein Schaden entstanden ist oder der Altschaden zumindest berücksichtig werden muss.

Da die Beweispflicht in solchen Fällen auf Ihrer Seite liegt, sollten Sie sich unbedingt nach jeder Reparatur in Verbindung mit einem begutachteten Schaden, eine sogenannte Reparaturbestätigung ausstellen lassen. In dieser wird dokumentiert, ob die Reparatur sach- und fachgerecht bzw. nur in Teilen erfolgt ist. Reparaturbestätigungen werden ebenfalls von unabhängigen Sachverständigen erstellt und müssen durch die gegnerische Kfz-Versicherung bezahlt werden.

Neben der Funktion als Reparaturnachweis bei möglichen künftigen Fahrzeugschäden, dient es als Grundlage um eine Nutzungsausfallentschädigung – hierbei besteht zusätzlich eine sechsmonatige Weiterführungspflicht des Fahrzeugs — und die Kosten für einen Mietwagen geltend zu machen und kann im Zweifelsfall bei einem Verkauf des Fahrzeugs dienlich sein. Außerdem ist der Nachweis die Voraussetzung zur Einforderung der Kosten, wenn das Fahrzeug trotz Totalschadenabrechnung repariert wird.

Für alle weiteren Fragen zur Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen, stehen wir Ihnen als unabhängige Sachverständige gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme von Kfz-Versicherungen, soll Geschädigten eine finanzielle Absicherung im Schadensfall bieten. Das daraus resultierende Vertrauen in die Versicherungen wird in den letzten Jahren immer wieder durch rigide Schadenabwicklungen erschüttert. Versicherer nehmen willkürliche Streichungen in Schadengutachten vor, sodass Versicherungsnehmer nicht zu ihrem vollständig zustehenden Schadensersatzanspruch gelangen. Bei jährlich rund 3,5 Millionen Haftpflichtschäden mit einem Volumen von ~9,3 Milliarden Euro, rechnet sich das Streichkonzert für die Versicherer.

Schadengutachten werden hierbei inzwischen an externe Prüfgesellschaften weitergegeben, die durch eine standardisierte Software willkürlich Streichungen vornehmen. Schnell kommen dabei mehrere hundert Euro zusammen, die Ihnen vom Regulierungsbetrag abgezogen werden. Beliebte Streichpositionen sind hierbei insbesondere Werkstatt-Leistungen, die auf Grundlage von billigen Konkurrenzpreisen ermittelt werden. Dazu zählt u.a. die grundsätzliche Höhe der Stundenverrechnungssätze von markengebundenen und zertifizierten Werkstätten, entstehende Nebenkosten zur fachmännischen Instandsetzung und sonstige Arbeitspositionen.

Die externen Prüfgesellschaften sehen sich die Unfallwagen meist nicht einmal an, sondern definieren nur wie viel ein Schaden im Schnitt kosten darf. Im Anschluss werden gerne rigoros die Kosten für die Fahrzeugverbringung, Ersatzteile und diverse Lackierpositionen (Beilackierung, Lackmaterial, Farbmuster und Farbtonfindung) gestrichen. Nichtstreichbare Positionen wie z.B. die entstandene Wertminderung des Fahrzeugs, der Wiederbeschaffungswert, die Reparaturdauer und der Restwert werden pauschal angezweifelt und mit einem geringeren Wert beziffert, indem z.B. der Restwert anhand eines bundesweiten Angebotsradius ermittelt wird, anstatt wie üblich anhand des Lokalen.

Durch die Anlastung der Regelbesteuerung von 19% MwSt., statt der Nutzung der Differenzbesteuerung mit 2,4% für ältere Fahrzeuge, wird der zu erstattende Gesamtbetrag nochmals erheblich verringert. In einigen Fällen lohnt sich für die Versicherer wiederum eine strategische Anhebung der Reparaturkosten, wenn dadurch das Fahrzeug rein rechnerisch zu einem wirtschaftlichen Totalschaden wird.

Eine weitere Masche von Versicherungen ist das systematische Hinauszögern der Unfallregulierung, bis der Geschädigte mürbegemacht worden ist. Autofahrer scheuen in solchen Fällen häufig den Gang zum Kadi, sodass sich dieses Verhalten für Versicherungen mehr und mehr lohnt.

Zweiter Gutachter wird eingeschaltet

Bei hohen Schadenssummen sind Versicherungen geneigt einen zweiten Gutachter zur Schadenaufnahme zu beauftragen, der im Sinne der Versicherung einen deutlich geringen Schadenwert ermittelt, als dies der unabhängige Sachverständige getan hat. Dieses alternative Gutachten wird dem unabhängigen Gutachten gegenübergestellt, um die vermeintlich zu hohe Schadensumme zu begründen. Der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige wird dadurch zum Abgeben einer Stellungnahme gedrängt, die beim Versicherer mitunter nur zu einer Annäherung in der Schadenssumme führt. Erst mit der Androhung einer gerichtlichen Klage, ziehen Versicherer die Vorwürfe einer zu hoch ermittelten Schadenssumme zurück.

Versicherungsnehmer werden außerdem im Schadenfall mit pfiffigen Werbeslogans geködert („Schadenregulierung in einem Rutsch”), die eine schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung suggerieren, ohne das ein Eigeneinsatz erforderlich zu sein scheint. Diese Praxis wird unter der wohlklingenden Bezeichnung „Aktives Schadenmanagement“ von Versicherern verkauft. Die Folge ist, dass Ihnen abhängige Gutachter vermittelt werden, die stets im Sinne der Versicherungen agieren und den Auszahlungsbetrag möglichst geringhalten. Üblicherweise wird z.B. bei einem Fahrzeug mit Totalschaden ein wesentlich höherer Restwert festgehalten, der am Ende die Höhe der Auszahlung automatisch herabsetzt.

Notwendigkeit eines Rechtsanwalts

An dieser Stelle zeigt sich die absolute Notwendigkeit eines Rechtsanwalts, der Ihnen als Geschädigter rechtlich zusteht und dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Dieser zeigt Ihnen nicht nur die Ihnen zustehenden Rechte auf, sondern übernimmt auch die gesamte Kommunikation mit der zuständigen Kfz-Versicherung. Müssen trotz dieser Abschreckungsmaßnahme gerichtliche Schritte eingeleitet werden, ziehen sich Versicherer meistens freiwillig zurück und erfüllen die Ihnen zustehenden Rechte.

Im Falle eines tatsächlichen gerichtlichen Streitfalls, zeigt sich wiederum die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung, die die gesamten Gerichtskosten übernimmt. Versicherungsgeber spekulieren nämlich auf das Fehlen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung seitens des Geschädigten, sodass die Hürde einer Klage umso höher ausfällt. Sollten Sie bei Eintritt eines Verkehrsunfalls noch keine solche Versicherung abgeschlossen haben, bietet Ihnen die ARAG in Verbindung mit Haftpflichtfällen, den Abschluss einer nachträglichen Police.
Wir als B&B Ingenieurbüro agieren als unabhängige Kfz-Sachverständige, die im Schadensfall die gesamte Abwicklung übernehmen und Ihnen so zur Einforderung des maximal zustehenden Schadensersatzanspruchs verhelfen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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