5 Maßnahmen zur Werterhaltung Ihres Fahrzeugs im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall kann erhebliche finanzielle Folgen für die Geschädigten haben. Es ist daher von großer Bedeutung, den Wert des beschädigten Fahrzeugs so hoch wie möglich zu halten, um eine angemessene Schadensregulierung sicherzustellen. Insbesondere wenn die Schadenhöhe den Wert des Fahrzeugs annähernd erreicht oder übersteigt, sprechen wir von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In solchen Fällen ist der Fahrzeugwert entscheidend für die Schadensregulierung. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Maßnahmen aus Sicht eines KFZ-Sachverständigen, um den Wert des Fahrzeugs zu erhalten und die Bedingungen für eine höhere Schadensregulierung im Falle eines Unfallschadens zu erfüllen.

Besitzstand:

Wenn Sie Erstbesitzer des Fahrzeugs sind, können Sie den höchsten Fahrzeugwert geltend machen. Wertminderungen für nachfolgende Besitzer werden anteilmäßig abgezogen. Dies bedeutet, dass der Erstbesitzer in der Regel weniger Wertminderung hinnehmen muss als nachfolgende Besitzer.

Wartungszustand:

Regelmäßige Inspektionen gemäß den Herstellervorgaben sind entscheidend. Ein lückenloses Scheckheft ist ein starker Hinweis darauf, dass Sie im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls eine Markenwerkstatt aufsuchen würden. Dadurch ist es möglich, bei Fahrzeugen bis zu 8 Jahren die höheren Reparaturstundensätze des Herstellers für die Wiederherstellung des Fahrzeugs anzusetzen.

Nutzungszustand und TÜV-Stand:

Ein kürzlich durchgeführter TÜV-Check signalisiert, dass keine dringenden Maßnahmen erforderlich sind, da das Fahrzeug vom Prüfgutachter überprüft wurde. Der Zustand und die Nutzung des Fahrzeugs, wie beispielsweise die Unterbringung in einer Garage, Nichtraucherfahrzeug, kein Anhängerbetrieb oder keine Nutzung auf Baustellen, können den Wert beeinflussen. Der Nutzungszustand kann zu Wertminderungen oder Aufwertungen führen.

Reparierte Beschädigungen bzw. Vorschäden:

Reparaturen von Schäden sollten in einer Markenwerkstatt nach Herstellervorgaben durchgeführt werden. Dadurch wird der geringste Abzug (Wertminderung) für reparierte Vorschäden angesetzt. Reparaturen in qualifizierten und zertifizierten Werkstätten sind ebenfalls akzeptabel, können jedoch eine geringere Wertminderung ergeben. Wenn kein Nachweis für die Reparatur erbracht werden kann, führt dies zu einer höheren Wertminderung. Bei einer Fahrzeugbewertung nach einer Reparatur ist auch eine Merkantile Wertminderung zu berücksichtigen, die den Fahrzeugwert mindert.

Unreparierte Beschädigungen bzw. Schäden:

Es wird unterschieden, ob der unreparierte Schaden an der neuen Unfallstelle auftritt oder nicht. Wenn er nicht neu beschädigte Bauteile betrifft, ist dies weniger gravierend und führt nur zu einer Wertminderung. Wenn jedoch eine nicht reparierte Beschädigung an der Unfallstelle vorliegt, wird der alte Schaden anteilig für die neue Reparatur berücksichtigt, dies nennt sich „Neu für Alt Abzug“. Es ist wichtig zu beachten, dass die neue Beschädigung einen größeren wirtschaftlichen Schaden darstellen muss, damit dieser Abzug in Betracht gezogen wird. Wenn der alte Schaden größer ist als der neue, wird das Bauteil in der Schadenskalkulation nicht berücksichtigt.

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Die Werterhaltung eines Fahrzeugs im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls erfordert sorgfältige Planung und Maßnahmen. Durch den Erstbesitz, regelmäßige Wartung, den richtigen Nutzungszustand und die Auswahl qualifizierter Werkstätten können Geschädigte den Wert ihres Fahrzeugs maximieren und eine gerechte Schadensregulierung sicherstellen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

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